Die Sammlung "Volkstümliche Rechtsirrtümer" (VRI)

Die Sammlung "Volkstümliche Rechtsirrtümer" (VRI) enthält zur Zeit 185 verbreitete Irrtümer (z. B. "Verträge müssen schriftlich geschlossen werden") und erklärt allgemeinverständlich deren juristischen Hintergrund. Die Navigation führt zu den einzelnen Bereichen:

  1. Verträge

  2. Haftung

  3. Garantie, Mängelhaftung, Gewährleistung

  4. Gerichte

  5. Prozess

  6. Strafen

  7. Polizei

  8. Straßenverkehr

  9. Urheberrecht

  10. Rechtsberatung

  11. Steuern

  12. Zahlungsverkehr

  13. Sonstiges

(!) Neu: Jetzt auch als iPhone-App, siehe hier

Geschichte der VRI

Die Sammlung wurde in der NewsGruppe de.soc.recht.misc (dsrm) entwickelt und zunächst auf einer statischen Website gehostet. Die Entstehungsgeschichte lässt sich über das Google-Archiv nachvollziehen.

Auf Initiative von MichaelHeng wurde in der NewsGruppe dsrm diskutiert, wie diese Sammlung in das JuraWiki überführt werden kann. Inzwischen sind die Inhalte vollständig importiert.

Aktualisierung/Erweiterung

Hintergedanke der Übertragung der Sammlung in das JuraWiki ist vor allem, dass sie hier leichter gepflegt und erweitert werden kann. Größere Änderungen sollen nur vorgenommen werden, wenn sie vorher in dsrm durchdiskutiert wurden. Hier ein Beispiel.

Bei der Erweiterung ist darauf zu achten, dass die Erklärungen allgemeinverständlich sind.

Was haltet ihr von dem Beitrag "Sechs populäre Abmahnungs-Irrtümer" im LBR-Blog vom 2007-07-10. Könnte man davon nicht was übernehmen? Mal Kontakt mit dem Autor aufnehmen?

Abgrenzung

Die VRI behandeln z. T. Themen, für die es im JuraWiki bereits eigene Seiten gibt. Eigentlich sollen im Wiki redundante Informationen vermieden werden. Andererseits ist es durchaus sinnvoll, die für juristische Laien aufbereiteten Information übersichtlich zusammenzustellen (siehe auch JuraFürNichtJuristen). Die VRI sind so angelegt, dass nicht auf den Seiten selbst, sondern in der NewsGruppe diskutiert werden soll. Von daher besteht die Gefahr paralleler Diskussionen im Wiki nicht.

Die VRI beinhalten knappe Erklärungen, die allgemeinverständlich sein sollen. Im JuraWiki sonst kann jedes juristische Thema in beliebiger Tiefe behandelt und auch diskutiert werden. Wenn es bereits einen VRI gibt, sollte ruhig darauf verwiesen werden. Offene Frage: Wollen wir auch umgekehrt von den VRI auf die passenden Seiten im JuraWiki verlinken?

Transfer

Zum Transfer der Sammlung gibt es drei Threads. Hier die entsprechenden Links auf Google-News:

Wir wollen die wesentlichen Ergebnisse der Diskussion hier festhalten:

Seitenname

Die URL sollte leicht merkbar und tippfehlerresistent sein. Deshalb die Abkürzung.

In den Unterseiten (/Vertraege, /MaengelHaftung) wurden die Umlaute - anders als sonst im Wiki üblich - aufgelöst. Im Zweifel wird jemand die URL verwenden, um jemanden auf einen speziellen VRI zu verweisen, so wie es im Usenet eben dauernd vorkommt. Und da wird es der Usenet-Herkunft am besten gerecht, wenn man Umlaute nicht verwendete.

Keine Vereinnahmung durch Einzelperson

Es gab die Sorge, dass die Sammlung "nicht von einer Einzelperson für sich vereinnahmt" werden soll. Das JuraWiki wurde zwar von einer Einzelperson gegründet, versteht sich aber als unabhängiges Non-Profit- (und Zero-Budget)-Projekt. Nebenbei bemerkt ist der Gründer (RalfZosel) nicht abgeneigt, dies auch in die passende Rechtsform zu gießen (gemeinnütziger Verein, Stiftung o.ä.).

Eigenes Wiki

Es gab die Idee, ein eigenes Wiki zu gründen.

Das JuraWiki gibt es seit 2002 und es läuft inzwischen ganz gut. Es ist keineswegs so, wenn man ein Wiki ins Web stellt, dass sich alle darauf stürzen und mittun. Tatsächlich ist ganz beträchtliche ÖffentlichkeitsArbeit zu leisten und dann geht es - wenn überhaupt - ganz langsam los. Es wäre schade, wenn die juristischen Themen in lauter kleinen Spezialwikis behandelt werden. Der Erfolg von Wikipedia dürfte auch gerade dem breiten Ansatz zu verdanken sein.

Andere Sammlungen von Rechtsirrtümern

siehe zum Thema auch chris.blog vom 22.07.08

Und natürlich tauchen auch einzelne Irrtümer auf, z. B. http://scheidungsfix.de/blog/unterhalt-fuer-kinder-nur-bis-zur-volljaehrigkeit


siehe auch /PodCast, JSA

VRI (zuletzt geändert am 2011-01-04 08:51:14 durch RalfZosel)