1. Begriff

2. "Zensur" im Wiki

Eine "Zensur" findet im JuraWiki in folgenden Fällen statt:

2.1. Beleidigungen

2.2. persönliche Angriffe, Beschimpfungen

Nochmal aus Wikipedia:
"Es kommt vor, dass sich Benutzer über den Inhalt von Artikeln uneinig sind. Es kann auch sein, dass sie im richtigen Leben ebenfalls grundlegende Differenzen haben, vielleicht gehören sie "gegnerischen" Lagern an. In der Wikipedia jedoch sind alle Teil einer Gemeinschaft - wir sind alle Wikipedianer. Persönliche Angriffe schaden der Gemeinschaft und schrecken andere Benutzer ab. Niemand mag es, beschimpft zu werden. Vergesst nicht, dass die auf den Diskussionsseiten und in den Artikeln ausgetragenen Konflikte allgemein zugänglich sind, sowohl für die Wikipedianer als auch für die breite Öffentlichkeit. Wie Ihr Euch in der Wikipedia verhaltet, kann theoretisch von jedem Internet-Nutzer gesehen werden."

Es gibt überall gewisse grundlegende Spielregeln, und hier im JuraWiki gehört dazu eben auch, dass jeder Nutzer persönliche Angriffe zu unterlassen hat. Gibt es über einen Punkt Diskussions- oder Klärungsbedarf, stehen dafür (online) E-Mails oder (offline) Vier(-oder-mehr-)-Augen-Gespräche zur Verfügung.

Niemand mag es, beschimpft zu werden, erst Recht nicht über ein Medium, das über das Internet öffentlich zugänglich und für jeden einzusehen ist.

Deshalb werden persönliche Angriffe gelöscht, erst recht, wenn sie anonym sind.

2.3. "Schönere" Seiten

Ein Ziel eines Wikis ist es, "schöne", lesbare, informative Seiten zu erstellen. Jeder sollte dazu beitragen, die Lesbarkeit der Texte zu verbessern, Texte zu straffen, Rechtschreibfehler zu korrigieren, und, wenn bestimmte Ausssagen z. B. als OffeneFragen häufiger auftauchen, überflüssige weil doppelte Exemplare zu löschen (und dann die übrig gebliebene zu beantworten, wenn möglich ;) ).

Wer in diesem Sinne den Wortlaut einer Aussage verändert, tue dies bitte, ohne den Sinn zu entstellen.

3. Wer zensiert?

Im JuraWiki gibt es keinen Hausmeister, der den anderen hinterher räumt. Jeder Leser ist dazu aufgerufen, sich daran zu beteiligen.

Jeder kann Änderungen, die übers Ziel hinausschießen, wieder rückgängig machen.


<!> Üblicherweise unterscheidet man im Wiki bei der Frage, wie beherzt Texte geändert werden "dürfen", nach signierten und unsignierten Beiträgen. Siehe hierzu z. B. http://www.wikiservice.at/gruender/wiki.cgi?Signatur

4. Streitpunkte

Anlässlich der Entfernung eines Links zu einem Anbieter käuflicher Hausarbeiten entspinnt sich eine Diskussion über die Legitimität dieser "Zensur":


Da es solche Dienste gibt, sollten sie nicht "totgeschwiegen" werden, sondern man sollte sich kritisch damit auseinandersetzen.


Da kann man aber auch ganz anderer Ansicht sein (was unmittelbar deutlich wird, wenn sich der kritisch kommentierte Link z.B. auf eine Gebrauchsanweisung zum Bombenbasteln für Selbstmordattentäter beziehen würde). Generell sollte man der heilsamen Wirkung solcher kritischen Kommentare vielleicht etwas skeptischer gegenüber stehen.


Bei einem solchen Link bräuchte man die kritische Kommentierung noch viel dringender! Man würde mit Sicherheit den Link selbst entfernen, das ist wohl richtig, und nur über den Inhalt selbst diskutieren, aber wenn es wie hier um die Seriosität eines bestimmten Angebots bzw. einer bestimmten Gruppe von Anbietern geht, sollte man diese Anbieter auch direkt zitieren, nicht zuletzt im Hinblick auf Transparenz und wissenschaftliches Arbeiten. Da es darüberhinaus hier nicht um Menschenleben geht und alleine deshalb verschärfte Zensur-Regeln gelten, ist das insgesamt kein tauglicher Vergleich.


Ist denn der Verzicht darauf, den massenhaften Betrug (an den Kommilitonen, s.u.!) durch Aufnahme eines Links aktiv zu fördern, wirklich gleich "Zensur"? Und hat es wirklich etwas mit den Geboten wissenschaftlichen Arbeitens zu tun, wenn man davon absehen will, die ohnehin manifeste Versuchung für wankelmütige Kommilitonen noch zu verstärken?


Das hier ist ein Wiki - natürlich fördern wir hier "die Aufnahme eines Links"! Wir fördern sogar die Aufnahme ganzer Texte! ;) Was sollen wir denn sonst tun - vorher alles kontrolllesen? Das nennt man dann, glaube ich, Vorzensur. :))

Wikipedia sagt über Zensur: "Zensur (censura) ist ein Verfahren eines Staates oder einer Gemeinschaft oder eines Vertreters davon, um Informationen oder andere durch Medien vermittelte Inhalte zu kontrollieren, zu unterdrücken oder im eigenen Sinn zu steuern." Der Link stand da und wurde entfernt, auf dass dieser Anbieter im JuraWiki nicht (mehr) präsent sein möge - was soll daran keine Zensur sein? Und Zensur bedarf hier im JuraWiki nun mal der Begründung, und damit wären wir bei der besagten Diskussion. ;)

Außerdem: Weder ich als Individuum noch das JuraWiki sind dafür da, andere "wankelmütige Kommilitonen" von irgendwelchen "manifesten Versuchungen" zu erlösen - da gibt's einen anderen an höherer Stelle, soweit ich mich erinnere. ;) Eben weil jeder selbst verantwortlich ist, hat auch jeder selbst die Verantwortung für seine Handlungen zu übernehmen. Ich fühle mich da nicht berufen. Und die Sache mit der Anstiftung scheitert, was mich angeht, am Vorsatz: Ich habe nämlich keinen Anstiftervorsatz, nicht mal bedingten. Ich verurteile alle Arten von Prüfungsbetrug aufs Schärfste.


Erstmal nehme ich den Text von deren Seite und lese darin, dass sie "inspirieren" wollen. Gut, muss ich so hinnehmen, denn "in dubio pro reo". Daraus kann man meiner Meinung nach wirklich noch keinen Anstiftervorsatz lesen. Dann zur Werbeeinblendung: ich gehe auch davon aus, dass Wikileser mündige Bürger sind und selbst entscheiden können, ob sie ein solches Angebot in Anspruch nehmen wollen (unabhängig von ihrer Motivation!) oder nicht. Solange nicht in der Werbung auf irgendwelche Dialerseiten verlinkt wird, finde ich die Werbeeinblendung auch solcher Angebote nicht störend und auch nicht "rufschädigend".


  1. Da wollen wir zur Definition des (Anstifter-)Vorsatzes vielleicht noch mal ein Lehrbuch zur Hand nehmen ...
  2. ... und danach mal anständig subsumieren: Auf der Webseite des Anbieters "hausarbeiten24.com" steht: "Unsere Mitarbeiter wissen, worauf es beim Verfassen von Arbeiten ankommt, wissen, wie wichtig "Deadlines" sind und was die gegebenen Arbeitsanweisungen bedeuten. Deshalb noch einmal unsere Bitte: Lassen Sie uns bei jeder Bestellung so viele Arbeitsanweisungen, Hinweise der Lehrperson usw. zukommen, wie eben möglich. So ist gewährleistet, dass Sie eine Arbeit erhalten, die genau Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht." Viel deutlicher geht's doch wohl nicht, oder?
  3. Für Juristen könnte es zudem auch nicht schaden, mal die Rechtsprechung (in Deutschland wie überall sonst in der Welt) zur Kenntnis zu nehmen, wonach Links auf Seiten mit rechtswidrigem Inhalt nun einmal zu unterbleiben haben - vgl. just heute (27.7. 2005) die Entscheidung des OLG München in Sachen "Deutsche Phonoindustrie ./. Heise Verlag" (29 U 2887/05). Dass so ein Verbot bei einer Einrichtung wie JuraWiki kaum durchzusetzen ist, ändert doch nichts daran, dass man sich hier nicht ernsthaft auf den Standpunkt stellen sollte, die Verlinkung rechtswidriger Inhalte sei unproblematisch.

  4. Zur Frage, ob das einen als Studierenden im speziellen Fall des Prüfungsbetrugs nicht vielleicht doch auch "stören" sollte, sei auf die Diskussion unter "HausArbeit" verwiesen.

4.2. Empfehlung: Studium abbrechen

Warum wird der Eintrag gelöscht, indem ich für den Fragesteller den Studienabbruch empfehle? Wenn du die gestellte Hausarbeit BGB kennen würdest, dann wüsstest du, dass jemand, der solche eine Frage [i.e. zum Aufbau und Prüfungsreihenfolge der HA] stellt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht (mehr) erfoglreich im Studium sein wird. Am Besten sollte man solche Leute wohl noch Aufmuntern und zum Weitermachen ermutigen. Dann stehen sie später ohne oder auch mit (schlechten) Examen auf der Straße und sind zu alt um noch was anderes zu machen. Ich weiß, dass solche Äußerungen unangenehm sind! Aber beleidigend keines wegs. MfG XY


Zum einen ist es formell nicht der Stil, der hier gepflegt wird, einem anderen wiki-öffentlich den Studienabbruch zu empfehlen - falls das etwas ist, was Du unbedingt loswerden mußtest, stand zwei Zeilen obendrüber die private E-Mail-Adresse des Betreffenden.

Zum anderen halte ich es auch inhaltlich für ziemlich unangemessen, einem anderen den Studienabbruch zu empfehlen, nur weil er vielleicht eine Hausarbeit in den Sand setzt. (Vorhersagen sind meistens schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.)

Wenn Du aber unbedingt über die Leistungen und Studienaussichten anderer urteilen willst, dann doch bitte nicht anonym: Leg doch einfach mal Deine Legitimation dar.


Legitimation im Sinne von "Berechtigung"? Was meinst du damit? Es ist insoweit richtig, dass Prognosen spekulativ sind. Ansonsten wären es Tatsachen. Das ändert aber nichts daran, dass die gestellte Frage zeigt, dass trotz vier Semestern Studium kaum Kenntnisse im BGB vorhanden sind. Es geht dabei nicht um eine vernachlässigbare Einzelnote. Wieso im Übrigen aufgrund meiner Anonymität das Urteil (zwingend) falsch sein soll, will mir nicht einleuchten. Festzuhalten ist demgegenüber, dass du meinen Eintrag gelöscht hast, weil er Dir persönlich nicht gefallen hast. (Kann ich sogar in gewisser Weise nachvolziehen) Dies hast du damit begründet, dass er (objektiv) bleidigend sei. Dies ist aber nicht der Fall.

Ich gebe allerdings zu, dass ein solche Empfehlung nicht unbedingt als Kompliment aufzufassen ist.

Werde mich aber in Zukunft - Dir zuliebe - den formellen Gepflogenheiten hier anpassen. Sofern ich hier noch mal was schreibe.

Gruß (ein wenig informell) XY


Legitimation im Sinne von Autorität im Sinne von "Okay, das ist nicht ein Viert- oder Sechstsemestler, der sich wichtig machen will, das ist jemand, der wirklich weiß, wovon er spricht - ein Berufsberater, LS-Mitarbeiter, Prof, vielleicht auch sonst ein fertiger Jurist, Richter, Anwalt oder ähnliches; und wenn es ein Student ist, hat er ansonsten die Qualifikation zur Studienberatung erworben, ist fachlich entsprechend ausgebildet oder ähnliches". Das meinte ich. Tut mir leid, darauf rumzureiten, aber anonymen Postings fehlt diese Art von Legitimation halt einfach.

Du kennst wahrscheinlich darüberhinaus den Fragesteller genauso wenig wie ich, ebensowenig wie wir seine persönliche Geschichte und Motivation für dieses Studium kennen. Gerade dann sollten wir aber sehr vorsichtig sein, diesen Menschen zu beurteilen und ihm Ratschläge zu erteilen, um die er nicht gebeten hat. (Das sollte man grundsätzlich besser unterlassen, ungefragt zu richten und zu raten. ;) ) Und wenn das dann noch in einem frei zugänglichen Internet-Forum passiert, finde ich das um so mehr unangemessen.

Ich habe Dein Posting nicht gelöscht, weil es "beleidigend" ist (diesmal nicht ;) ), sondern weil ich es in Form und Inhalt der Wiki-Etikette nicht angemessen fand. Wenn hier jeder jedem einfach so den Studienabbruch empfiehlt, ändert sich der Umgangston hier im JuraWiki sehr bald sehr unangenehm!

Ich habe außerdem auch nochmal inhaltlich über Deinen Rat nachgedacht, und bin nach wie vor der Meinung, aus seiner Frage auch nicht auf einen (nicht erfolgreichen) Studienabschluß geschlossen werden kann. Hast Du noch nie auf der Leitung gestanden und Offensichtliches nicht gesehen? Vielleicht ist es auch ein Drittsemestler, der die Übung einfach mal mitschreibt? Vielleicht ist es ein höheres Semester, der wirklich keine Ahnung (von BGB) hat (aber z.B. ein Verwaltungsrecht-Crack ist)? Oder jemand, der ohne jede Ausrede keine Ahnung hat, kann natürlich auch sein. Du weißt doch aber gar nicht, was er aus einer (vielleicht) versemmelten HA macht! Vielleicht ist das der Tritt vors Schienbein, den er braucht? Vielleicht würde er es mit Hilfe und ordentlich röteln ja noch auf die Reihe kriegen? Vielleicht kriegt er es aber auch erst beim Rep auf die Reihe? Vielleicht auch gar nicht? Wer kann das denn wissen? Du? Ich?

Jemandem zu sagen: "Du kannst das immer noch nicht? Dann brich ab!" finde ich inhaltlich fragwürdig und nicht konstruktiv. Das baut nicht auf, das demontiert und macht klein, auch wenn es vielleicht nur die Form und der Ton ist, in dem das geäußert wird. Und irgendwie hab ich so das Gefühl, Du hättest das besser gekonnt. Um so "schader" ist es, daß Du es nicht getan hast und vielleicht nicht mehr hier posten willst. Das tut mir leid und war nicht meine Absicht.

P.S.: Bitte nicht "mir zuliebe" (obwohl das ja eigentlich ein nettes Kompliment ist - danke! ;) ), sondern für eine Community, in der man sich "gut aufgehoben" fühlt und der man gerne angehört.


In dem Zusammenhang empfehle ich mir selbst höchstpersönlich die Fortsetzung des Studiums. Nur mal so z.K.


siehe auch InternetZensur

ZensurImJuraWiki (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:28 durch anonym)