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Der von langjährigem wissenschaftlichen Wirken ergraute Rechtsgelehrte V erzählt bei einem Umtrunk im Anschluss an seine Abschlussvorlesung, dass er seinen Lebensabend in südlicheren Gefilden genießen und deshalb sein Vermögen versilbern will. Sein Kollege K von der betriebswirtschaftlichen Fakultät, aus gemeinsamer Forschung mit der Qualität des V'schen Weinkellers bestens vertraut, kauft auf der Stelle die Sammlung erlesener Weißweine zu einem Preis von 3000 €. Es wird vereinbart, dass V die Flaschen am nächsten Samstag Vormittag zu K nach Hause bringen soll.

Als V und ein eigens hierfür engagierter Jura-Student bei K vorfahren, treffen sie diesen nicht an. K hatte überraschend am Freitag Nachmittag eine Einladung erhalten, am Wochenende einen Gastvortrag im Rahmen einer Fachtagung an der Sorbonne zu halten, und konnte vor der Abreise am selben Abend V hiervon nicht mehr in Kenntnis setzen.

V fährt mit seinem Begleiter unverrichteterdinge nach Hause und lässt den Wein wieder einkellern. Am Sonntag Morgen bringt V aus leichter Unachtsamkeit das Weißweinregal ins Wanken. Die guten Tropfen versiegen sämtlich unter Scherben.

Als K abends von seiner Reise zurückkehrt, verlangt er zunächst Lieferung des gekauften Weines und, als er von dem Missgeschick erfährt, Schadensersatz in Höhe von 500 €. Er hatte während seiner Reise einen Interessenten gefunden, der ihm den Wein für 3500 € abkaufen wollte.

V lehnt die Schadensersatzleistung ab und verlangt seinerseits von K den Kaufpreis (3000 €) sowie den zusätzlichen Lohn, den er für den Rücktransport an den Studenten zahlen musste (25 €).

Wie ist die Rechtslage?


Um das ganze ein bißchen besser zu strukturieren, haben wir diesmal einen Zeitplan aufgestellt:


Schon versucht, die Klausur unter Klausurbedingungen zu schreiben? (siehe Empfehlung auf der Seite WikiKlausurBvr).

Wie man zweckmäßigerweise an so eine Klausur herangehen kann, wird jetzt auf der Seite WikiKlausurBvr/VorGehen entwickelt.

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