Diese Seite gilt einem der unwichtigsten und unbekanntesten rechtsgeschichtlichen Details.

Seit dem 15. Jahrhundert haben Nürnberger Patrizier ihr Familiengut mit dem Rechtsinstitut der Vorschickung dauerhaft bewahren wollen. Diese erb- und testamentsrechtliche Rechtsform gab es so nur in Nürnberg, auch wenn Ähnlichkeiten zum gemeinrechtlichen FideiKommiss bestehen.

Ein Beispiel, wie mittels der Rechtsform Vorschickung im 17. Jahrhundert in Nürnberg familiäres Kulturgut bewahrt wurde, im WebLog Netbib

Wer mehr erfahren will, soll http://de.wikipedia.org/wiki/Vorschickung aufsuchen.


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KategorieRechtsGeschichte

VorSchickung (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:38 durch anonym)