Hier können Verbesserungsvorschläge für die Internetpräsenz http://www.juristischebegriffe.de (siehe JuristischeBegriffeDe) angebracht werden, um solche bei der Weiterentwicklung des Projektes mit zu berücksichtigen. Bitte tut Euch keinen Zwang an, und helft mit! Beachtet bitte, dass es auch eine Seite für ../BekannteBugs gibt!

ToDo-List

"Neues"-Seite

Definitionslisten

Definitionstexte

Zukunftsplanungen

Ich mach mal selbst den Anfang mit eigenen Ideen, die ich - soweit keine besseren Vorschläge kommen - in dieser Form noch irgendwann zu verwirklichen beabsichtige (EnricoKrüger):

Ziele und Visionen

Umsetzung

Inhaltliches

Technisches

Werbung

Die Idee, Werbung auf den Seiten einzublenden, ist grundsätzlich ja nicht verkehrt. Jedoch sollte über die Menge und vor allem die Positionierung nachgedacht werden. Meiner Meinung nach sind es zur Zeit zuviele Stellen. Eine einzige im Headerbereich würde weniger störend wirken. Vor allem aber wird durch die Werbung die rechte Randspalte nicht mehr klar erkennbar. Die Suchfunktion ist beispielsweise nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar da sie in zuviel Text und Bannern untergeht.

Mir ist klar, dass das Projekt Zeit kostet und deshalb eine gewisse Vergütung über die Werbung durchaus üblich und in Ordnung ist. Aber da keine Betriebskosten für den Server und die Domains anfallen (nein, mir geht es nicht um einen Anteil an den Werbeeinnahmen! *g*) ist eine so stark präsente Werbung vlt. doch nicht nötig. Dann lieber einen Paypal-Link einfügen für freiwillige Spenden. Ich bin sicher, wer die Definitionen sich häufiger ansieht oder als MP3 herunterlädt ist gerne bereit auch mal einen Euro oder zwei zu spenden :) -- GordonBreuer 2006-06-21 17:39:50

Benutzerverwaltung

Durch die Einführung eines Benutzerverwaltungssystems stünden angemeldeten Benutzern personalisierte Dienste zur Verfügung.

MoinMoin vs. MediaWiki

In Betracht kommt auch, die Inhalte künftig nicht (mehr) im JuraWiki sondern in einem eigens aufgesetzten MediaWiki -System (dem für die Wikipedia entwickelten Wiki-Programmpaket) zu sammeln. RalfZosel steht einer Komplett-Umstellung des gesamten JuraWiki sehr zurückhaltend gegenüber, will das aber auch nicht a priori ausschließen. In dem Fall müsste man sich über das Hosten eines eigenen Servers Gedanken machen, da das JuraWiki zur Zeit ja bei ThomasWaldmann betrieben wird.

Pro: Umstellung insgesamt

Einige Aspekte eines gemeinsamen Umstieges wären für beide - JuraWiki und JuristischeBegriffeDe - von Vorteil

Pro: Umstellung JuristischeBegriffeDe

Jedenfalls aus Sicht des JuristischeBegriffe-Projektes würden noch mehr Gründe für einen Umstieg sprechen:

Contra: Umstellung JuraWiki

Gegen eine Komplett-Umstellung des JuraWiki würde sprechen:

Contra: Umstellung JuristischeBegriffeDe

Gegen eine Umstellung des JuristischeBegriffe-Systems würde sprechen:

Funktionen

Nutzergruppen

Bei Statusangabe als (Laie, Interessent, FH-Student,) Hochschul-Student, Referendar könnten Navigationsmenues, Funktionen und Inhalte auf entsprechend gruppenspezifische Bedürfnisse angepasst werden.

"Virtueller Karteikasten"

Jeder Benutzer kann selbst bestimmen, welche Seiten er in einer eigenen Liste (dem "Karteikasten") zusammenstellen will (auch hierfür war für den JuraTrainer bereits eine vergleichbare, bis heute nicht öffentliche Funktion geschaffen worden, die wohl allerdings vollständig neu programmiert werden müsste)

Einzelinfos und Skripten

Um das System aus Gründen der Effektivität, Flexibilität und Nutzbarkeit möglichst einfach zu halten, sollte allenfalls in inhaltlicher, nicht aber in technischer Hinsicht zwischen Seiten mit Einzelinfos und ganzen Skripten differenziert werden. Vielmehr soll es (evtl. durch die Bereitstellung geeigneter Schlüsselwörter) möglich sein, für jede einzelne Seite selbst zu bestimmen, ob andere Seiten direkt (oder nur in Form von Links) in diese eingebunden werden. Freilich müssen dann auch geeignete Maßnahmen getroffen werden, um hierdurch - eigentlich - mögliche Rekursionen zu vermeiden.

Wiederholungsfunktion

Soweit gewünscht könnten die im Karteikasten gesammelten oder auch alle bereits betrachteten (u.U. in Abhängigkeit davon, ob diese beim ersten Mal auch tatsächlich eine gewisse Zeit lang geöffnet waren) Seiten während der Arbeit in einem bestimmten (evtl. benutzerdefinierbaren) Rhythmus selbständig vom System zur Wiederholung angezeigt werden.

Didaktisches

Lernen in Zusammenhängen

Herkömmliche Lehrbücher haben u.a. einen entscheidenden Nachteil, der v.a. dem Umstand geschuldet ist, dass sie bewusst jeweils nur ein (meist eng abgestecktes Teil-)Rechtsgebiet beleuchten: Sie verzichten weitgehend auf die Vermittlung von Zusammenhängen und Verknüpfungen zu anderen (Teil-)Rechtsgebieten. Didaktisch eingesetzte Hinweise auf vergleichbare Rechtssituationen oder Verweise auf eng verknüpfte bzw. verwandte Themenkomplexe sucht man zumindest in Lehrbüchern gestandener Professoren sogar völlig vergeblich. Die sog. "Rechtseinheit" ist aber nicht nur ein gern gebrauchtes Totschlagsargument zur Lösung so mancher Theorienstreitigkeit, sondern gerade auch für das juristische Verstehen und Begreifen von bisher völlig unterschätztem Wert! Das wird zwar früher oder später jedem (wenn auch möglicherweise eher unterbewusst) klar, der anfängt, sich die ersten Eselsbrücken zwischen vermeintlich völlig unterschiedlichen Rechtsmaterien selbst zu bauen. Aber gerade weil es diese Aha-Effekte sind, die das Lernen so effektiv machen, wäre es m.E. eine Schande, sie in einem Community-Projekt, in dem jeder seine eigenen Erfahrungen mit einbringen kann, nicht zu nutzen. Deshalb sollten in diesem Projekt die Wissensbausteine künftig jeweils auf geeignete Weise entweder in rechtsgebietsübergreifenden Einheiten (wie derzeit z.T. bereits auf den Definitionsseiten realisiert) oder in miteinander verknüpfbaren sowie ineinander verschachtelbaren "Häppchen" (inkl. Rückverweisen zu den jeweils auf sie verlinkenden Seiten) zusammengetragen werden, wodurch sie sich auf vielfältige Weise - stets mit den passenden Querverweisen versehen - auch wieder direkt in anderen Texten einbinden lassen (siehe dazu nachfolgend).

Von Einzelinfos zu Skripten

Die Hemmschwelle, mal eben ein paar Zeilen zu einem Problem beizutragen, über das man sich soeben noch selbst den Kopf zerbrochen hat, dürfte drastisch sinken, wenn das Gesamtkonzept darin besteht, Einzelinformationen in möglichst kleinen Einheiten zusammenzutragen. Denn wenn für jede einzelne Facette eines Themas eine eigene Seite angelegt werden kann, muss sich niemand verpflichtet fühlen, einen komplett druckreifen Aufsatz abzuliefern; erst durch die Fülle von Fragmenten entsteht ein Ganzes. Denn dadurch, dass jede einzelne Seite (wie schon jetzt die Definitionen) mit einer Auswahl von zuvor festgelegten (Teil-)Rechtsgebietskategorien getaggt werden kann und soll, geht keine einzige Information verloren. Alles bleibt gezielt recherchierbar und in wenigen Klicks erreichbar, wobei von der (beabsichtigt!) starken Diversifizierung ein Gesamtüberblick dennoch nicht verloren zu gehen droht. Denn kleine Informationseinheiten lassen sich wiederum zu komplexeren Gebilden zusammenfügen. Will also beispielsweise irgendjemand ein komplettes Skript zum Zwangsvollstreckungsrecht zusammenstellen, dann lässt er sich einfach alle zu dieser Kategorie bereits existierenden Seiten auflisten, und schreibt nur noch den "Überbau", der diese Seiten in didaktisch geordneter Reihenfolge - möglicherweise ergänzt um Seiten aus anderen Kategorien, wie z.B. dem Zivilprozess- und/ oder dem Verwaltungsvollstreckungsrecht - in einem einzigen Dokument zusammenstellt. Dabei kann er eigene inhaltliche Ergänzungen - soweit sinnvoll - wiederum auf Einzelseiten von handlichem Informationsumfang auslagern, und hierdurch auch diese zusätzlich dem Gesamtprojekt nutzbar machen. Um sicher zu gehen, dass ein solches Skript nicht später durch Veränderungen an den in ihm enthaltenen Einzelseiten völlig sinnentstellt wird, kann er diese Einzelseiten im JuraWiki abonnieren und bei Bedarf entsprechend reagieren. Eine "Redaktion" (welche sich nach dem Vorbild der Wikipedia natürlich auch direkt aus besonders eifrigen Mitgliedern der Community zusammensetzen könnte) würde schließlich auch dafür sorgen, dass an prominent platzierter Stelle stets die besten aktuellen Skripten in einer systematisch aufbereiteten Übersicht im Direktzugriff zur Verfügung stünden.

Zur Wiederholungsfunktion

Von Lernpsychologen wird für ein nachhaltiges Lernen mitunter folgender Rhythmus empfohlen: Auf eine Stunde intensiven Lernens soll zunächst eine 10minütige Pause zur Verankerung und Verknüpfung des neu hinzugewonnenen Wissens und direkt im Anschluss daran die erste Wiederholung der wesentlichen Inhalte der vorangegangenen Lektion folgen. Hiernach sollen weitere Wiederholungen nach einem Tag, einer Woche, einem Monat sowie nach sechs Monaten erfolgen. Danach sei das Wissen dauerhaft im Gedächtnis abgespeichert. Dementsprechend würde sich wohl also empfehlen, den Benutzer nicht nur auf die Einhaltung des Wiederholungsrhythmus', sondern auch der notwendigen Pausen (ohne die dem Rhythmus ja schon die Grundlage fehlen würde) hinzuweisen. Im Grunde also genau das, was jeder von seinem Repetitor erwartet: dass man beim Lernen von diesem an die Hand genommen wird. Nur sollte das durch eine programmierte Lernumgebung doch noch viel zuverlässiger zu realisieren sein ... ;-)

Rechtliches

Die Diskussion um Fragen des Urheberrechts an im JuraWiki erstellten und verarbeiteten Inhalten findet auf der Seite LizenzFragen statt.


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JuristischeBegriffeDe/VerbesserungsVorschläge (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:48 durch anonym)