Einer der VolkstümlicheRechtsIrrtümer lautet: Man muß eine Firma gründen, um selbstständig/gewerblich tätig werden zu dürfen. Siehe hierzu VRI/Sonstiges Nr. 21.

Allerdings ist die Aussage, man brauche einen Gewerbeschein, um ein Gewerbe ausüben zu dürfen, ungenau, denn:

Und nun der VRI i. e. S.:

Ergebnis 1: Man darf ein Gewerbe auch dann ausüben, wenn man keinen Gewerbeschein hat.

Ergebnis 2: Man muss keinen Gewerbeschein haben, um ein Gewerbe ausüben zu dürfen. Man muss das Gewerbe aber anmelden, wofür man den sogenannten Gewerbeschein erhält.

ToDo: Diskutieren, bis wir uns einig sind. Dann zusammenfassen und in VRI/Sonstiges ergänzen.

Es gibt einige 'gewerbliche Tätigkeiten' die keine Gewerbeanmeldung bedürfen: sog 'Freiberufler' § 6 GewO Anwendungsbereich => zurzeit wird auch in der Politik diskutiert für diese Berufe zumindest Gewerbesteuerpflichtig einzuführen

Unter 'Gewerbeschein' wird wohl wirklich meist die 'Anmeldung' gemeint sein.

Es gibt aber auch die 'Reisegewerbekarte' § 55 GewO

Auch die kann gemeint sein, wenn man von Gewerbeschein spricht. Beim Reisegewerbe muss man die Reisegewerbekarte mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können.

Weitere Informationen zum Thema Gewerbeschein und der Prozedur der Gewerbeanmeldung findet man auf:http://www.gewerbe-anmelden.info und http://www.gewerbeschein-kleinunternehmer.de/

Für Minderjährige, also Personen unter 18, gestaltet sich die Gewerbeanmeldung etwas schwieriger; ist aber nach §112 (1) BGB möglich.

Weitere Informationen speziell zum Thema Gewerbe unter 18 anmelden findet man auf: http://www.unter18unternehmer.de

GewerbeSchein (zuletzt geändert am 2015-10-10 14:29:36 durch anonym)