Semesterbeginn ist auch die Zeit der guten und gut gemeinten Tipps für die ErstSemester. JuraWiki ist da anders, denn hier bekommen die ErstSemester nicht nur Tipps, sondern können auch selbst welche geben.

An der Universität des Saarlandes haben die ErstSemesterSb eigene ProjektHomepages angelegt. Mehr dazu unter VorlesungImJuraWiki.

Frage: Was passiert eigentlich, wenn man eine Vorlesung, z.B. jur.Denken und Arbeiten, nicht besteht, aber am Ende des Studienjahres trotzdem 50 +x Punkte hat? Hat das nichtbestandene Fach irgendwelche Auswirkungen auf die Zulassung zum Staatsexamen?

Nein, die Punkte in den Klausuren braucht man um jeweils ins nächste Studienjahr versetzt zu werden, dafür reichen die 50 Punkte aus, egal wie. Zulassungsvoraussetzung zum Examen sind die großen Scheine im Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichen Recht, Bescheinigung über die abgeleisteten praktischen Studienzeiten, und wahrscheinlich Bescheinigung über den Fremdsprachenkurs. Die Klausuren spielen also keine Rolle mehr im Examen.

Allerdings können die Fächer teilweise bei Uniwechsel gebraucht werden. So wird z.B. "Jur. Denken und Arbeiten" bei vielen Unis als Grundlagenschein anerkannt, den es an anderen Unis gibt. Durch eine bestandene Klausur hier, erpart man sich diesen.


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ErstSemester (zuletzt geändert am 2011-10-06 06:18:32 durch anonym)