Beliebte Hilfsmittel für den Juristen sind Wörterbuch und Lexikon. Neben der traditionellen Papierform gibt es jetzt auch mehr und mehr elektronische Varianten (online und CD-ROM).

Wikipedia erklärt den Unterschied zwischen einem Wörterbuch und anderen Nachschlagewerken wie z.B. einer Enzyklopädie sehr anschaulich so, dass ein Wörterbuch Wörter erklärt und eine Enzyklopädie Dinge. Der Unterschied sei jedoch fließend. Deshalb werden hier Wörterbücher und Lexika auf einer (nämlich dieser) Seite behandelt.

Das historische Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) erklärt, es sei kein enzyklopädisches Lexikon, sondern ein Wörterbuch. "Das heißt, es wird hier das einzelne Wort mit seinen Bedeutungen dargestellt, nicht ein Rechtsinstitut oder Rechtsbegriff mit seiner Geschichte und seinen verschiedenen Bezeichnungen, abgehandelt unter einem Oberbegriff."

1. Allgemeine Nachschlagewerke

siehe auch RechtSchreibung

2. Juristische Wörterbücher

märz * http://www.lexexakt.de ein Rechtswörterbuch, das ständig erweitert wird.

3. Fremdsprachen

(siehe auch FremdSprache)

3.1. Französisch

3.2. Englisch

Allgemein:

3.3. Albanisch

3.4. Spanisch

3.5. Türkisch

3.6. Niederländisch

3.7. Latein

4. Historische Nachschlagewerke

5. Sonstige


siehe auch RechtSchreibung, JuristischeAbkürzungen, RechtsLexikon


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WörterBuch (zuletzt geändert am 2018-04-23 21:29:54 durch anonym)