Gesetz zur Reform der Zivilprozessordnung vom 27. Juli 2001 (ZPO-Reformgesetz; BGBl. I S. 1887), das im Wesentlichen am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist.

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Förderung der nicht streitigen Konfliktbeilegung (siehe auch AußergerichtlicheStreitbeilegung)

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