Strafrecht Übung SS 2012 --> noch ohne Lehrstuhlinhaber

Es ist eine Gruppe auf Facebook gegründet, die zum Austausch über die HA und die darauffolgende Übung dienen soll. Die Gruppe heißt "Strafrecht Übung SoSe 2012 Uni-SB" hier der Link: https://www.facebook.com/groups/175387642572027/ - es ist eine geschlossene Gruppe. Wir freuen uns auf einen regen Austausch und eine gute Zusammenarbeit!

Liebe Grüße!

(siehe auch VorlesungSb/ÖRÜbung) (siehe auch VorlesungSb/BGBÜbung)

Übung Momsen (SS 2010)

Hausarbeit

Schreibt jemand die Hausarbeit von Momsen?

Ja ich,und zwar hab ich auch ne frage;erste Prüfungspunkt:Erpressung ich habs verneint dann versuchte Erpressung geprüft aber bin da total durcheinander gekommen es ist total einfach aber keine ahnung bin hängen geblieben,und prüft ihr auch betrug ,weil er ya selber mitglied war und selber die methoden kennt????

Betrug prüfe ich nicht. Sehe da keine Täuschung.. der Sachverhalt deutet eindeutig auf räuberische Erpressung, bzw. versuchte hin... "unbeschadet sein weiteres Leben genießen", Hinweise auf Unfälle, Sicherheit nd Vorsorge etc. - außerdem kannte T ja die Methoden der Yakuza, finde also dass Betrug absolut fern liegt.

RE: da muss ich dir zustimmen

Bin mit dem 1. Teil jetzt mal GROB fertig und hab geprüft: §§ 253,255,22 / 306 I Nr. 1 / 306 I Nr.1, 22 / 306a I Nr. 1, 22 / 306b II Nr. 2, 22 und hab schon gute 9 Seiten voll... und im zweiten Teil wirds ja net gerade wenig zu prüfen sein... schätze es wird mal wieder echt verdammt eng mitm PLatz...!

Konkurrenzen ???????????????

Hat von euch jemand die Qualifikation aus § 250 I Nr. 2 in Erwägung gezogen? Mafia = Bande??? Und wie siehts aus mit dem Streitstand bzgl. der Vermögensverfügung bei Erpressungsdelikten?...

§ 250 I Nr. 2 spricht ja eigentl. nur von Raubes- und Diebstahlbanden... Yakuza ist m.E. eher auf Schutzgelderpressungen spezialisiert.. Wobei ich mich in den Strukturen der Yakuza auch nicht so gut auskenne ;-) Aber Analogie im Strafrecht ist ja an sich verboten. Also ich prüf's nicht..

Du hast den Kern der Hausarbeit erkannt: Schutzgelderpressung.....ich geb dir mal noch ein bisschen was zum Lesen okay? Bin mir nämlich mittlerweile ziemlich sicher, dass es sich um eine versuchte schwere räuberische Erpressung handelt! Hoffe es hilft dir.

Lesestoff: AS BT 1 S. 96 ff.; Harnischmacher, Kriminalistik 2004, S. 24 ff.; BGH Beschl. v. 22.03.2001 - GSSt 1/00...m.w.Nachweisen....

Außerdem, wenn es sich bei der Yakuza um eine kriminelle Organisation/Vereinigung handelt und eine Bande nicht unbedingt feste Organisationsstrukturen haben muss, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass eine kriminelle Organisation auch immer eine Bande beinhaltet.

Dass die Yakuza eine Bande ist, bestreite ich ja nicht. Habe jetzt bei Fischer nachgelesen, dass § 255 auch als Raub iSd § 250 anzusehen ist.. Hast somit Recht mit deiner schweren räub. Erpressung :-)

Bin echt mal gespannt ob ich mit dem Platz so hin komme...ist noch ganz schön viel zu prüfen....§ 129 muss auch angerissen werden....Kommst du gut voran? Wie hast du denn das Werfen der Fackel verwertet? Klar versuchte Brandstiftung usw., aber hast du mal versuchte Erpressung angeprüft? Denk mal, dass man das auch ansprechen muss. Wird zwar verneint, weil Gewalt gegen Sachen nicht ausreichend ist, aber der Streit sollte wohl erkannt werden. Was meinst du?

Auf § 129 bin ich bisher noch gar nicht gekommen - wenn noch PLatz ist, werde ich den auch anprüfen, ansonsten lasse ich ihn weg. Das Werfen der Fackel hab ich nciht als erneuten Erpressungsversuch geprüft, aber als "Ermöglichung einer anderer Straftat" bei § 306b eben! Komme eigentlich recht gut voran bisher... muss aber noch den kompletten § 306b prüfen sowie § 306c.. Denk dran, 211 zu prüfen wegen gemeingefährlicher Mittel!

edit: hab gerade bei Fischer gelesen, dass hierarchisch strukturierte Organisationen (insbes. Organisierte Kriminalität) von § 129 nicht erfasst werden (Fischer, § 129, Rn. 7)

Es gibt ja auch noch die Strafzumessungsregel des § 253 IV! Blöd ist nur, dass wenn man die bei einem Versuch prüfen will einen langen Meinungsstreit dazu hat, das wird mit dem Platz eng...und zu Bande und krimineller Vereinigung hab ich das gefunden : NStZ 2009 184-189

Soweit so gut. Steh grad völlig auf dem Schlauch. Welchen Streit meinst du? Den, ob beim Versuch die vom Täter beabsichtigte Handlung des Opfers die Merkmale einer Vermögensverfügung besitzen muss? ....Die Sache mit der kriminellen Vereinigung lass ich an der hierarchisch strukturierten Organisation scheitern, da nicht der Gesamtwile der Vereinigung priorität hat, sondern allein der Oyabun ("Pate") die Führungsposition inne hat. Steht so in LK-Krauß § 129 Rn. 29....

Scheiße.. bin heute fertig geworden mit meinem gutachten und hab trotz Kürzen immer noch 27 Seiten... ohne Konkurrenzen geprüft zu haben :-/

Konkurrenzen ???????????????????????????!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Also ich muss sagen, verdammt viel zu prüfen und viel zu wenig Platz. Bin immernoch am Kürzen, aber werd wohl nicht auf 25 Seiten kommen. Hoffe, dass gibt nicht soviel Abzug. Konkurrenzen hab ich keine zu prüfen, da dies aufgrund meines Aufbaus nicht erforderlich ist. Schließlich hat er die meisten Delikte ja aufgrund unterschiedlicher Handlungen/Erfolge begangen. Wo habt ihr eigentlich die Sache mit den 100.000 € verortet? konnte nicht wirklich was damit anfangen.

Konkurrenzen sind immer zu prüfen, gehört zu ner HA bzw. Klausur halt dazu.

Besserwisser Antworten sind hier wohl gern gesehen!? Aber dass man mal eine Antwort auf eine gestellte Frage bekommt ist nicht drin.....

Klausuren

Stimmt es, dass man die ersten beiden Klausuren mitschreiben muss, um an der dritten Klausur teilnehmen zu dürfen? Oder war ist sonst mit "3. ('Not'-)Übungsklausur" gemeint (http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/extranet_uds/campus/struktur/fakultaeten/f1/fr1_1/Momsen/Uebung/uebersicht.pdf)?

Hat jemand das Passwort für die Materialien? http://www.uni-saarland.de/de/campus/fakultaeten/professuren/rechts-und-wirtschaftswissenschaft/rechtswissenschaften-fr-11/professuren-fr-11-rechtswissenschaften/momsen/veranstaltungen/uebung-im-strafrecht-fuer-fortgeschrittene.html DANKE!!


KategorieStrafRecht

VorlesungSb/StRÜbung (zuletzt geändert am 2012-02-16 09:53:02 durch anonym)