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Fragen zur Vorlesung vom 5. Juli 2011

  1. Welche Auswirkungen hat der Grundsatz der Mündlichkeit auf den Zivilprozess?
  2. Kennen Sie Ausnahmen von dem Grundsatz der Mündlichkeit im Zivilprozess? Ist die Bezugnahme auf vorbereitende Schriftsätze möglich? Ist es gar möglich, dass ein Urteil ohne jede mündliche Verhandlung ergeht?
  3. Was ist unter dem Grundsatz der Unmittelbarkeit im Zivilprozess zu verstehen?
  4. Was bedeutet der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung im Zivilprozess?

- Der Richter ist bei der Beweiswürdigung frei. Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des Angeklagten – allein nach seiner eigenen persönlichen Überzeugung, d.h. danach, ob er dem Angeklagten oder den Zeugen glaubt oder nicht.

  1. Was bedeutet der Konzentrationsgrundsatz im Zivilprozess? Gibt es eine „Prozessförderungspflicht des Gerichts“? Welche „Sanktionen“ drohen, wenn die Parteien ihrer allgemeinen Prozessförderungspflicht (aus welcher Vorschrift ergibt sich die eigentlich?) nicht nachkommen? Was, wenn sie trotz vom Gericht gesetzter Fristen etwa nicht rechtzeitig vortragen?
  2. In welchen (vier) Phasen läuft ein Strafverfahren ab?
  3. Bei Vorliegen welcher Voraussetzung leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein?
  4. Bei Vorliegen welcher Voraussetzung beantragt die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl?
  5. Bei Vorliegen welcher Voraussetzung klagt die Staatanwaltschaft an?
  6. Was ist unter der Offizialmaxime zu verstehen? Wodurch unterscheidet sich also das Strafverfahren von dem Zivilverfahren? Was ist unter einem Privatklagedelikt zu verstehen?

-Offizialmaxime steht im Gegensatz zur Dispositionsmaxime. Die Offizialmaxime umschreibt den Grundsatz im Strafverfahren, bei dem nicht die Parteien ( Dispositionsmaxime ) sondern die staatlichen Behörden die Strafverfolgung einleitetn bzw. den Prozess führen.

  1. Wozu verpflichtet das Legalitätsprinzip die Staatsanwaltschaft? Kennen Sie Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren nach dem sog. Opportunitätsprinzip einstellen kann? Was, wenn die Staatsanwaltschaft trotz hinreichenden Tatverdachts einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge gibt - welche Möglichkeiten gibt es für einen durch die Straftat Verletzten (einen nicht Verletzten) diese Entscheidung anzufechten?
  2. Was bedeutet der Anklagegrundsatz?
  3. Was der Ermittlungsgrundsatz? Wodurch unterscheidet sich also das Strafverfahren weiterhin von dem Zivilverfahren? Was ist ein Beweisverwertungsverbot?
  4. Welche Auswirkungen hat der Grundsatz der Mündlichkeit auf den Strafprozess?
  5. Was ist unter dem Grundsatz der Unmittelbarkeit im Strafprozess zu verstehen?
  6. Was bedeutet der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung im Strafprozess?
  7. Was ist unter dem Beschleunigungsgrundsatz im Strafprozess zu verstehen? Welche Auswirkungen hat ein überlanges Strafverfahren auf die Dauer der Untersuchungshaft, auf die Strafzumessung?
  8. Was ist unter dem Grundsatz eines fairen Strafverfahrens zu verstehen?

- Das Recht auf ein faires Verfahren („Fair Trial“), ist eine justizmäßige Ausprägung des Rechtsstaatsprinzip. Der Grundsatz ist in Europa in Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegt. Insbesondere im Strafverfahren hat der Grundsatz große Bedeutung. In einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts heißt es: „Das Recht auf Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren gehören zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Der Angeklagte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen“.

Dazu zählen insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehör, die Unabhängigkeit des Gerichts sowie die effektive Verteidigung durch einen Rechtsanwalt. Einzelne Ausprägungen im Strafprozess sind die Unschuldsvermutung und die Waffengleichheit zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten.

  1. Was unter der Unschuldsvermutung und dem Grundsatz „in dubio pro reo“?
  2. Was ist unter einem sog. „Deal“, also einer Verständigung im Strafverfahren, zu verstehen?

- Als Verständigung im Strafverfahren, auch als „deal“ bezeichnet, wird im Strafverfahren eine Absprache bezeichnet, bei der die Folgen einer Verurteilung zwischen den Beteiligten abgestimmt werden sollen.

Das Interesse des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft besteht dabei darin, dass der Angeklagte sich bei einer gelungenen Verständigung zu einem Geständnis bereitfinden wird, wodurch der Aufwand des Verfahrens stark reduziert werden kann. Der Vorteil des Angeklagten besteht darin, dass er einerseits eine gewisse Sicherheit über den Ausgang des Verfahrens erlangt, andererseits eben durch das Ablegen des Geständnisses einen erheblich zu seinen Gunsten sprechenden Strafmilderungsgrund herbeiführt.

  1. Welche Prozessmaximen könnten bei leichtfertigen „Deals“ verletzt werden?

VorlesungSb/SchildGerichtsverfassungsUndVerfahrensrecht/FragenVorlesungFünfterJuli (zuletzt geändert am 2011-07-25 13:06:50 durch anonym)