Leistungskontrolle

Zeit und Ort: Montag, 30. Juli 2012, 8 - 10 Uhr, Audimax

Bitte gestatten Sie einige Hinweise zum Verlauf der Prüfungen:

* Bei der Planung der Termine wurde von einem Zeitrahmen von zwei Zeitstunden pro Leistungskontrollklausur ausgegangen. Dieser Zeitrahmen umfasst auch das Austeilen der Klausurtexte sowie das Einsammeln der Klausur selbst. Bei der Konzeption der Klausur wurde dies berücksichtigt.

* Den Klausurtexten soll ein einheitliches Deckblatt vorangestellt werden. Das Deckblatt wird mit den Klausurtexten ausgeteilt.

* Die benutzten Gesetzestexte müssen frei von Eintragungen jeder Art (Randbemerkungen, Verweisungen auf andere Vorschriften, Textänderungen oder Ähnlichem) sowie von Einlagen sein. Unterstreichungen und farbliche Markierungen zur Hervorhebung einzelner Wörter des Gesetzes werden als zulässig angesehen, sofern sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzestextes beinhalten.

* Die Klausuren werden den Studierenden mit der jeweiligen Benotung bei den einzelnen Lehrstühlen (hier: Lehrstuhl Prof. Dr. Weth) zurückgegeben.

* Ferner möchte ich daran erinnern, dass gemäß § 2a Abs. 1 Satz 4 JAO i.V.m. § 16 Abs. 3 Satz 1 JAG Studierende, die aus Krankheitsgründen nicht an Leistungskontrollen teilnehmen können, ein amtsärztliches Attest vorlegen müssen, damit sie zu den Wiederholungskontrollen zugelas- sen werden können. Auch möchte ich Sie noch auf die Entscheidung des Professoriums vom 2. Dezember 2008 hinweisen, wonach § 2a Abs. 2 JAO so zu verstehen ist, dass man nur wiederholen kann, wenn man zuvor einen gescheiterten Versuch abgeliefert hat. Dies kann auch mit der Abgabe eines leeren Blattes in der Klausur geschehen. Diese Interpretation wird auf das Wort „wiederholen“ gestützt. Die Verhinderungsregelung in Abs. 1 bezieht sich nur auf die regelmäßigen Leistungskontrollen am Ende einer Lehrveranstaltung und nicht auf die Wiederholungsklausuren oder Nachklausuren. Die Chance der Nachholung wegen Verhinderung besteht deshalb nur in einer Teilnahme an den Nachklausuren, wenn man die normale Leistungskontrolle versäumt hat. Bitte teilen Sie dies den Studierenden in der Vorlesung mit!!

* Daneben möchte ich noch bemerken, dass Studierende im zweiten Studienjahr auch durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar und/oder im dritten Studienjahr durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei Seminaren, die nicht Teil des Schwerpunktbereichsstudiums sind, je vier Leistungspunkte erhalten können (§ 2a Abs. 2 Satz 3 und 4 JAO). Eine Anrechnung als (vorgezogene) Leistung im Schwerpunktbereichsstudium ist dann ausgeschlossen. Außerdem bitte ich Sie zu beachten: Nur nach vorherigem schriftlichem Antrag des Studierenden an den Studiendekan/Studienbeauftragten darf er/sie schon im dritten Studienjahr in ein Seminar des Schwerpunktbereichs aufgenommen werden oder an anderen Veranstaltungen des Schwerpunktbereichsstudiums teilnehmen (§ 5 Abs. 2 Satz 6 JAG). Auch dies bitte ich den Studierenden in der Vorlesung mitzuteilen!

* Die Klausuren werden nicht vor dem 28. August 2012 zurückgegeben.Die Klausuren können zwischen 10 und 12 Uhr abgeholt werden.

* Die Wiederholungsleistungskontrollen werden – nach Abstimmungen mit den Prüfungen am Centre – in der Zeit vom 17. bis 29. September 2012 stattfinden.

VorlesungSb/SchildGerichtsverfassungsUndVerfahrensrecht/AllgemeinesLeistungskontrolle (zuletzt geändert am 2012-08-30 06:37:26 durch anonym)