Begriff

Im WörterBuch steht:

Unterordnung von Begriffen unter einen Oberbegriff bzw. Unterordnung eines Sachverhaltes unter den Tatbestand einer Rechtsnorm

Juristische Falllösungs-Technik

Es ist die wichtigste Fähigkeit, die ein Jurist beherrschen muss. Technisch ist die Subsumtion sehr leicht zu verstehen, aber wie geht man damit in der Klausurlösung um? Übrigens scheitern die meisten Examenskandidaten nicht deshalb, weil sie zu wenig wissen, sondern weil sie die Methodik nicht beherrschen. Daher:

Im Gutachten

  1. Obersatz bilden, möglichst konkret auf den Fall bezogen (Anm.: Damit nimmt man nicht die Lösung vorweg. Der Obersatz ist eine hypothetische Antwort, diese muss in sich stimmen. Wer übrigens nicht weiß, welche Sachverhaltsinformation ein TBM erfüllen kann, der zeigt, dass er hier noch im Trüben fischst).
  2. Definition bilden oder die Grundsätze darlegen, die in diesem Zusammenhang für die Anwendung der Norm wichtig sind.
  3. Die Subsumtion: Wie man bei der Definitionsbildung eine abstrakte Rechtsnorm konkretisiert, muss man auch den Sachverhalt abstrahieren. Man bildet etwa die "Definition des Sachverhalts". Die hier entwickelten Argumente bewirken die Verbindung zwischen Norm und Sachverhalt. Auf diese kommt es an.
  4. Ergebnis: die Antwort auf den Obersatz

Im Urteil

Punkt 4 wird zu 1, Hypothese braucht man nicht (wenn ich das Ergebnis weiß, brauche ich keine Hypothese). Die Punkte 2 und 3 bleiben unverändert.

Beispiele

Gutachten

  1. Hier könnte ein Sachmangel gemäß § 434 I Satz 1 BGB vorliegen.
  2. Dazu müssten die Parteien die Beschaffenheit der Sache vereinbart haben. Die Beschaffenheit ist eine Vereinbarung über eine bestimmte

    Eigenschaft der Sache. (ToDo: Quelle für diese Definition?)

  3. Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, dass die Parteien den Kauf einer funktionsfähigen Waschmaschine vereinbart hätten.
  4. Damit liegt kein Sachmangel im Sinne von § 434 I Satz 1 vor.

Urteil

ToDo

SubSumtion (zuletzt geändert am 2014-01-21 08:34:46 durch anonym)