Frage: Wo sind eigentlich die rechtlichen Grundlagen für das Studentenparlament geregelt?

Bsp. Uni Saarbrücken

Nach § 89 I des Universitätsgesetzes ist das Studierenenparlament ein Organ der Studierendenschaft. Näheres zur Wahl ist nach § 88 III UG durch die Satzung der Studierendenschaft und ihre Wahlordnung zu regeln, was auch geschehen ist.

Die diesjährigen StuPa-Wahlen fanden am 4. bis 11. Juli 2003 statt.

Folgende Listen sind angetreten:

Näheres zur Wahl und ihren Ergebnissen

Ähnliche Regelungen gibt es in den meisten anderen Bundesländern.

StudentenParlament (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:54:23 durch anonym)