§ 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten

Fall Holger Voss

Wegen eines sarkastischen Beitrags im Telepolis-Artikelforum, in dem er angeblich den Terroranschlag im Sept. 2001 billigte, hat Holger Voss vom Amtsgericht Münster einen Strafbefehl von 1.500 Euro erhalten, den er nicht akzeptiert hat, weshalb er heute (8.1.2003) in Münster/Westf. vor Gericht stand. Er wurde freigesprochen, nachdem dies auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte.

Online-Materialien zum Fall:

Heise-Meldung zum Freispruch

Presseerklärung zu "Forumsteilnehmer vor Gericht", vom 05.1.2003 mit Diskussion

Interview mit dem Beschuldigten

Bericht im ONLINE SPIEGEL

J. Heidrich: "Who is to flame" Von Meinungsfreiheit, virtuellem Hausrecht und Staatsanwälten: Rechtliche Aspekte von Online-Foren mit Link zum inkriminierten Beitrag

G. Palm: Engine of Justice Meinungsbeitrag zum Verfahren: Nicht moderierte Listen sind ein Forum der freien Meinungsäußerung. Wer das nicht aushält und die Polizei ins virtuelle Home holt, sollte zukünftig gefälligst draußen bleiben. Die Ankläger benötigen wohl nicht nur im politisch korrekten Münster noch ein wenig praktischen Anschauungsunterricht, um zwischen Krieg, flaming-war und Geplänkel zu unterscheiden. Schickt unvernetzte Staatsanwälte und Richter in die Online-Selbsterfahrungsgruppe! Immerhin trainiert die Justiz ja auch Kampftrinken, um sich ein besseres Bild von alkoholbedingten Steuerungsmängeln zu machen. Das fröhliche Online-Leben, der unbeschwerte Umgang mit "political correctness", die virtuelle MeinungsFreiheit hat mitunter schroffe Abgründe, die deshalb noch lange nicht zum Abfahrtslauf in den Gerichtssaal werden dürfen.


Interessant ist bei diesem Fall insbesondere die Frage, ob IP-Adressen auch bei Flatrate-Angeboten gespeichert werden dürfen. Siehe hierzu Spiegel online vom 16.01.2003: Datenschützer wenden sich gegen Überwachung des Surfverhaltens.


KategorieStrafRecht

StraftatBilligung (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:55:48 durch anonym)