Sodele da ja viele jetzt wieder die 2. Hausarbeit bei Jung/Koriath schreiben hab ich mal ne Seite angelegt dafür.

Erstmal Link zur HA: http://jung.jura.uni-sb.de/Ab%202006/2.%20Hausarbeit.Sachverhalt.pdf

Dann erstmal ne kleine Sammlung an Tatbeständen, die ich grad gemacht hab ;) :

  1. Retro
    • Programmierung der Software UnFairPlay (bereits durch das anfertigen könnte er sich strafbar gemacht haben)

    • für 0.5€ Entfernung des DRM auf einem Server
  2. Oren
    • Wein mit BTM versetzt
    • Stiftet Séance zum Selbstmord an
  3. Séance
    • hat DRM benutzt, vielleicht Wucher
    • Selbstmord
  4. Phisher-King
    • hat mit echt-aussehnden Emails und einer Webseite (Serverstandort: Russland!!) über 14 Monate durch 40 Attacken, 3 millionen € erwirtschaftet. Das Geld von Deutschland nach Luxemburg geschafft.Datenbank war nur für P-K zugänglich
    • Gründung einer Bande
    • Anstiftung zum Diebstahl
  5. Type&Toke

    • Mitglied einer kriminellen Bande
    • Senden Spam ab
  6. Duality
    • Diebstahl
    • Nichtanzeigen einer Straftat ?¿?
    ja so ungefähr, aber welche Paragraphen prüfst du denn da? Manche sind ja einfach, aber bei manchen weiß ich gar nicht, was ich da machen soll.

weiß auch nicht wirklich wo ich anfangen soll...

Im Bezug auf Oren nicht vielleicht doch Mord/Totschlag in mittelbarer Täterschaft anstelle Anstiftung?

würde auch eher sagen todschlag in mittelbarer täterschaft und körperverletzung! was prüft ihr den alles??

was prüft ihr denn bei retro??mit diesem DRM??? was prüft ihr denn alles bei phisher-king??????? §§ 263, 263a???????

das is ne gute frage! was prüft ihr denn bei phisher king. also meiner meinung nach sind nur §§ 263a, 303a, 303b einschlägig!! und type&token??? §§ 263a, 25???? ich glaub nicht!!! Was macht ihr denn mit Seance und Retro? Weiß irgendwie gar nicht, welche Paragraphen da einschlägig sind.

naja, seance ist ja tot, dann gibts doch nix zu prüfen ...oder???

Ja aber gibt es nicht eine Mindermeinung die Selbstmord (oder zumindest den Versuch) strafbar sehen will? Dafür spricht ja auch der Wortlaut des 212: Wer einen Menschen tötet und nicht wer einen anderen Menschen tötet. Ausserdem wäre es halt interessant in Bezug auf eine mögliche Prüfung der Anstiftung von Oren und keine mittelbare Täterschaft.

Kuck dir mal die §§106 ff UrhG an! aber mal was anderes, darf man eigentlich Type und Token zusammen prüfen???die haben ja eigentlich genau das gleiche gemacht...?!

Also ich prüfe beide auf einmal... Prüft ihr bei Retro nichts außer den 106 ff UrhG, kommt mir irgendwie zu wenig vor.

hallo! also ich bin am verzweifel! wer von euch prüft was an wem? ich hab bei retro mit computerbetrg angefangen (unbefugtes verwenden von daten) komme aber nicht wirklich weiter und verliere immer mehr das gefühl, dass es richtig ist. im kommentar stehen dazu auch nur beispiele mit ec karten was mir auch nicht wirklich weiter hilft! weiter hab ich mir noch überlegt, dass § 268 vielleicht zutreffen könnte,aber wie gesagt keine ahnung! bei seance hab ich mir §29 btmg, anstifung zum (selbst)mord und §223 überlegt! bei oren hab ich nochnichtmals die leiseste ahnung. im kommentar wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich um einen anderen menschen handeln muss, deshalb schließ ich §212 mal aus. bei phisher-king kommen meiner meinung nach §244 nr 2, ( § 244a), § 268 nr 1, § 129 abs 4 in betracht, bei duality hab ich auch keine ahnung wie die strafbarkeit anzusehen ist, da sie ja gegen die bande ermittelt. also was haltet ihr davon?habt ihr vielleicht ein paar verbesserungsvorschläge oder andere ideen, ich wär euch echt sehr dankbar!!!!!

Also m.M. nach auf jeden Fall Totschlag in mittelbarer Täterschaft bei Oren prüfen (siehe Wessels/Beulke Strafrecht AT, Rn. 535 ff!). Séance? Hm, da weiss ich wirklich nix. Wucher wegen DRM Benutzung ist mir zu abwegig. Strafe wegen Selbstmord auch. Bei den Phishers bin ich noch nicht.

sénace ist doch tot!wie soll denn bitte ein toter bestraft werden??? bei retro §§ 106ff urhg, bei oren hab ich körperverletzung und totschlag in mittelbarer täterschaft, duality:diebstahl, Phisher:computerbetrug

hab gerade gesehen, dass ich oren mit seance verwechselt habe. aber wieso hat seance die drm benutzt, wo steht denn das? bin grad voll verwirrt ,weil ich alles verwechsel. kommt bei retro kein computerbetrug in frage??? und bei phisher und den anderen zwei muss doch das mit der kriminellen bande noch rein! ich weiß ja net wie ausführlich es sein soll. prüft ihr sachen an die ihr auf jeden fall verneint?

ALso § 106 Urhg kommt glaub ich nicht in FRage da Retro, nix vervielfältigt hat. Er hat auch nichts verbreitet, denn es wurd ein Film hochgeladen und es kommt ein Film zurück, dann halt ohne Drm zurück. UNd da er den Dienst kostenpflichtig hält ist auch eine öffentliche Wiedergabe ausgecshlossen.

sowieso hat nicht er die videos hochgeladen, sondern die kunden-> §106 -

Was prüft ihr denn dann bei Retro? Hab echt gar keine Ahnung.

Was macht ihr bei Duality ? Könnte doch eigentlich bei dem Diebstahl nen NOtstand gegeben sein, vonwegen ohne diebstahl keine Fstnahme dann vollendetes Phishing -> Vermögensgefärdung

duality hat doch gar nix mit dem phishing zu tun; diebstahl +, und da hilft auch nicht weiter das sie verdeckte ermittlerin ist,oder wie seht ihr das?

Verdeckte Ermittler dürfen definitiv KEINE Straftaten begehen! Das mit dem Notstand wär ne Überlegung wert, aber ich würds nit aufgehen lassen.

Guckt dazu mal hier: http://www.verlagdrkovac.de/3-86064-627-3.htm KEIN NOTSTAND MÖGLICH!

Kann es nicht auch sein, dass der Oren Mord begangen hat, da er Seance ja unter Drogen setzte und dann einredete sich zu töten??? Was macht ihr jetzt eigentlich mit Retro???

aber welches mordmerkmal willst prüfen?passt nit wirklich eins...

hab mir da noch keine genaueren Gedanken gemacht, von mir aus auch Totschlag!

Bei Retro weiß ich auch noch nicht genau, was ich prüfen soll! GAr keine Ahnung, wär echt nett, wenn uns da jemand auf die Sprünge helfen könnte...

was prüft ihr noch bei oren? todschlag in mittelbarer täterschaft?§323c?§ 222? §§212,13?

Glaub Oren hat wenn nur zum Selbstmord angestiftet( hat kein Tathoheit, mittelbare wäre es nur wenn Seance zb hilflos oder im Irrtum ist) was ja wohl Straflos ist. Was macht ihr denn bei Seance einmal kurz ansprechen das Selbstmord straffrei ist und fertig oder ?

anstiftung zum selbstmord ist starflos! O hat dem s doch das mittel verabreicht, deswegen hab ich mittelbare täterschaft!

Ich hab auch Mord in mittelbarer T-Schaft. Wie macht ihr das denn beim Phisher-King, da ist doch Betrug zu verneinen, wegen fehlender Vermögensverfügung, oder????? Außerdem hat da oben jemand geschrieben er prüft bei Type/Token 263a u. 25II; aber es ist doch eher 263a und 27 oder nicht????? und mit Retro weiß ich auch nicht was ich machen soll, weiß aber anscheinend niemand...

hab auch beihilfe zum computerbetrug bei type und token!was hast du denn für ien mordmerkmal?

Wie kommt ihr den auf die Mittelbare Täterschaft von Oren. Mittelbare Täterschaft wäre doch nur gegeben wenn Seance das Werkzeug von Oren wäre, was zb bei Irrtum (nicht gegeben)Schuldunfähigkeit (nicht gegeben) oder bei einer entsprechenden Machtstellung wie zb beim Banden boss ( davür sind aber meiner meinung nach keien Anhaltspunkte gegeben). Als wie begründet ihr den Werkzeug character von Seance, is doch eigentlioch Herr der LAge und weiss genau was er tut und will es auch so das nur raum für straflose Anstiftung wäre.

naja, S ist ja durch das mittel beeinflusst! also ich will o nicht straflos davon kommen lassen...

Dumme Frage, wo muss die Hausarbeit eigentlich abgegeben werden, bei Jung oder Koriath ?

wann wird die hausarbeit denn zurück gegeben, weiß das jemand?

StrafRechtHausarbeit (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:01 durch anonym)