Dies ist eine Seite für juristische Stilblüten, für alles Witzige, Skurrile, für alles, was einem so begegnet und was den Tag etwas heiterer macht.

Stilblüten

aus der Rubrik: " ... damit das mal klar ist!"

Das Internet kennt keine Grenzen und Schranken, es kennt keine Zensur. Deswegen ist das Internet das Medium des Liberalismus schlechthin. Darum ist die FDP die Internetpartei in Deutschland.

(http://www.guido-westerwelle.de/home.php)

... aus Urteilen

Spricht der aufklärende Arzt nur gebrochen Deutsch, so ist das eine denkbar schlechte Voraussetzung für die Durchführung eines Aufklärungsgespräches.

AG Leipzig, MedR 2003, S. 582, zit. nach http://saefken.blogg.de/eintrag.php?id=6


Die Bundesrepublik Deutschland, ihre Länder und Körperschaften haben weder Recht noch Pflicht, die lateinische Sprache fortzuentwickeln. (Beantragt war, zwecks Gleichberechtigung das Wort Doctora zu erfinden.)

VG Hannover, 6 A 1529/98, gefunden bei Spiegel Online


Nach Auffassung des Senats ist der Lollystiel integrativer Bestandteil des Produkts Lutscher (auch Lolly genannt). Als solcher kann er begriffsnotwendig nicht zugleich Verpackungsbestandteil sein. Die Ware "Lutscher" zeichnet sich nach natürlichem Verständnis und allgemeinem Sprachgebrauch gerade dadurch aus, dass der zu verzehrende bzw. zu lutschende oder schleckende Karamellteil auf einem Stiel aufgebracht ist. Der Stiel ist wesenstypisches Merkmal des Lutscher. Ohne einen solchen Stiel würde es sich nicht mehr um einen traditionellen Lutscher, sondern vielmehr um ein gewöhnliches Bonbon handeln. Das Besondere und Faszinierende am Lutscher und seit Generationen seine spezifische Attraktivität für Kinder Auslösende ist genau der Umstand, dass der Bonbonteil mit einem Stiel verknüpft ist. Damit handelt es sich bei dem Stiel nicht um eine bloße Handhabungshilfe. Eine solche ist zum Verzehr eines Bonbons - auf den sich das Produkt "Lutscher" bei Hinwegdenken des Stiels reduzieren würde - auch nicht erforderlich, da sich das Bonbon ohne weiteres in dem Mund stecken lässt. Zusammenfassend lässt sich nach Auffassung des Senats festhalten, dass der Lutscher (Lolly) ohne Stiel kein Lutscher mehr ist, das Produkt "Lutscher" damit nicht mehr existieren würde.

OLG Köln 1 U 6/01 - dort Abs. 23

... aus Korrekturanmerkungen


(Echt wahr):

Zu unrecht prüft und bejaht Verf. einen Totschlag des A an B, obwohl B noch lebt.


Ihre Arbeit ist eine deartige Aneinanderreihung von abstrusem Unsinn, dass es für den Korrektor teilweise nur schwer nachvollziehbar ist, was sie eigentlich prüfen wollen. Sie beherrschen in keinster Weise den Gutachtenstil, die wissenschaftliche Leistung ist indiskutabel und die von Ihnen geprüften Delikte sind durchweg fehlerhaft aufgebaut. Sie übersehen sämtliche fallrelevanten Probleme, wobei es schwer fällt, alle Lücken aufzuzählen, da sie ja keines angesprochen haben. Ich rate Ihnen daher dringenst, sich die Grundstrukturen des Strafrechts zu verinnerlichen und beim nächsten mal mit etwas mehr Elan an die Sache zu gehen. Zu Lösung der Aufgabe vergleiche Besprechung. Insgesamt eine Arbeit, die nur eine Berwertung mit ungenügend - 0 Punkte - zulässt.

Zusätzliche Bemerkung des Übungsleiters nach Remonstration: Ja.

Gefunden im Forum von Jurawelt

... aus Klausuren

Die folgenden Stilblüten stammen aus der Semesterabschluß-Klausur zur Vorlesung Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht), die im Wintersemester 2002/2003 an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken geschrieben wurde. Der Dozent Herr Bröhmer hat sie auf die vorlesungsbegleitende Seite im Wiki gestellt - Prädikat: Besonders wertvoll!

Jürgen Bröhmer: Einer der Korrekturassistenten hat ein paar lustige Stilblüten gesammelt. Das will ich den Teilnehmern nicht vorenthalten. Auch daraus kann man durchaus lernen! Also, hier sind sie, die "Highlights" aus der Klausur StaatsR I - Staatsorganisationsrecht, WS 2002/2003!

Zum Bundesrat:

... und das Vergleichsobjekt, der US-Senat

Wer die Wahl hat, ...

Mandate, Mandate

Gewaltenteilung ...

... und Rechtsstaatsprinzip

Demokratie!

... und unser Bundespräsident ...

Steuern und Abgaben

und doch noch einmal die Parteien (?) – immer die Parteien ...

... aus einem Examensklausurenkurs Öffentliches Recht

... aus einem Examensklausurenkurs Strafrecht

... aus einer Fortgeschrittenen-Übung im BGB

... aus einer Vorlesung zum Handelsrecht

sonstige

Die Fähigkeit, einen Urteilstext zu lesen, ist offensichtlich nicht jedermann gegeben.

Kommentar von Volker Röhricht zu zwei Besprechungen von Urteilen des von ihm geleiteten BGH-Senats. Das Zitat ist abgedruckt im VGR-Tagungsband Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2002, S. 12, dort stehen auch die Namen der betroffenen Autoren. :)

Links zu weiteren Stilblüten


siehe auch JuristenWitze, JuristenDichten

StilBlüten (zuletzt geändert am 2018-05-02 20:05:53 durch anonym)