Inhalt

Das Staatshaftungsrecht behandelt öffentlich-rechtliche Haftungsgrundlagen im Schadensfall, die Private durch rechtswidriges staatliches Handeln erleiden (so Zippelius/Würtenberger, Deutsches Staatsrecht, 44/24). Hierhin gehören u.a.

Begriffliches

Das "Staatshaftungsrecht" war begrifflich im Laufe der Zeit Änderungen unterworfen. Ursprünglich war hierunter fast ausschließlich die Beamtenhaftung zu verstehen, daneben war die Sprache vom "Recht der öffentlich rechtlichen Ersatzleistungen". Mit dem Wandel der Beamtenhaftung zur Staatshaftung (dazu Zippelius/Würtenberger, Deutsches Staatsrecht, 44/25) wurde zugleich zunehmend der Begriff "Staatshaftungsrecht" ausgedehnt, so dass er auch sonstige Ersatzansprüche umfasste. Zu Recht wird darauf verwiesen, dass man richtigerweise den Begriff "Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen" als Oberbegriff nutzen müsse. Dennoch ist zu bemerken, dass neue Literatur (etwa Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht) nur noch allgemein vom "Staatshaftungsrecht" als Oberbegriff spricht.

StaatsHaftungsRecht (zuletzt geändert am 2010-08-20 07:00:50 durch JensFerner)