Schadenersatz ./. Schadensersatz

Man kann das mit oder ohne "s" in der Mitte schreiben. Nach Google steht es 643.000 (Schadensersatz) zu 505.000 (Schadenersatz). Im BGB wird meist die Schreibweise mit "s" verwendet (siehe § 280 BGB), in HGB und ZPO beide Schreibweisen durcheinander, in der Insolvenzordnung die Schreibweise ohne "s".


Seit der SchuldrechtsReform ist eine zentrale und wichtige AnspruchsGrundlage für Schadensersatz der § 280 BGB.

Art und Umfang des Schadensersatzes bestimmen sich grundsätzlich nach den §§ 249 ff. BGB.


KategorieZivilRecht KategorieSchuldRecht

SchadensErsatz (zuletzt geändert am 2011-04-11 12:40:54 durch anonym)