Rechtssubjekt ist, wer im Prinzip in der Lage ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Das BGB nennt diese Eigenschaft RechtsFähigkeit. Im deutschen Recht gibt es zwei Gruppen von Rechtssubjekten:

Davon abzugrenzen sind die RechtsObjekte.


siehe auch RechtsFähigkeit

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RechtsSubjekt (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:57:44 durch anonym)