Die Masche ist nicht neu: Windige Geschäftsleute verschicken im goßen Stil zum Teil offiziell wirkende Rechnungen, die sich erst bei ganz genauem Hinsehen als Vertragsangebote entpuppen. Der BundesGerichtsHof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (5 StR 308/03) einen Freispruch in einem Fall aufgehoben und an das Landgericht Potsdam zurückverwiesen, bei dem so über 433.000 DM zusammengekommen waren.

Üblicherweise werden Einträge in Branchentelefonbücher und dergleichen angeboten. Joerg Heidrich schildert in heise-online die Hintegründe und weist auf eine neue Variante hin: Neuderdings werden "Rechnungen" an Domain-Inhaber verschickt für den Eintrag in einem Browser-Plugin mit zweifelhaftem Nutzen.


siehe auch Betrug

RechnungsÄhnlichesVertragsAngebot (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:55:43 durch anonym)