Derzeitiger § 53 UrhG wird nach dem Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft PDF S. 9 f. geändert.

Neu eingefügt wird § 52a PDF S. 9.

Die Initiative Privatkopie.net hat mehr als 40.000 Unterschriften für ihre Forderung gesammelt, dass Nutzer auch weiterhin für private Zwecke in beschränktem Maße Kopien erstellen dürfen.

Zur Reform im allgemeinen siehe UrheberRecht.

Weitere Informationen zum Privatkopien-Recht, was erlaubt ist und was nicht findet sich auf der Website: Privatkopien-Recht.de

PrivatKopie (zuletzt geändert am 2014-04-27 10:17:29 durch anonym)