Was ist eigentlich ein Prädikatsexamen?

Das "Prädikat" gilt landläufig als Eintrittskarte für die gut bezahlten (z.B. GroßKanzlei) oder die sicheren Jobs (StaatsDienst).

Gesetzlich definiert ist dieser Begriff nicht, deshalb werden in manchen Bundesländern (etwa Bayern und Sachsen) selbst von den zuständigen Justizministerien und Prüfungsämtern auch "befriedigende" Examen als Prädikatsexamen bezeichnet.

"Prädikate" gibt's sowohl im Ersten, als auch im Zweiten StaatsExamen. Glücklich kann sich schätzen, wer's in beiden schafft.

Sowohl im ersten wie auch im zweiten Staatsexamen erreichen jeweils ca. 15% der Kandidaten ein vollbefriedigendes Examen, wobei zwischen den einzelnen Bundesländern beachtliche Unterschiede bestehen.

Literatur


siehe auch EinserJurist

PrädikatsExamen (zuletzt geändert am 2009-02-06 08:04:17 durch anonym)