Begriff

Fähigkeit, vor Gericht aufzutreten, um dort Prozesshandlungen vorzunehmen. Keine Postulationsfähigkeit der Partei bei Anwaltszwang (§ 78 I ZPO).

Interventionsmöglichkeiten der Partei bei Anwaltszwang


KategorieZivilProzessRecht

PostulationsFähigkeit (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:55:45 durch anonym)