1. Begriff und Geschichte

Der Begriff "Mediation" wird vom lateinischen Adjektiv "medius" abgeleitet. Das bedeutet zwischen zwei Ansichten oder Parteien die Mitte haltend, einen Mittelweg einschlagend, sich neutral, unparteiisch verhaltend1.

Die Mediation hat jahrtausende alte Wurzeln. Seine Ursprünge hat die Mediation zum Beispiel in den Stammesgesellschaften Amerikas und Afrikas. Sie läßt sich aber auch in Europa weit zurückverfolgen. Zur Herkunft der Mediation aus uralten, in tribalen Gemeinschaften entwickelten Mechanismen zur Streitschlichtung siehe Uwe Wesel, Streitschlichtung im Schatten des Leviathan, NJW 2002, 415. Größere Bedeutung als in Deutschland hat die Mediation bereits in den USA sowie in Frankreich. Zur Geschichte der Mediation vgl. auch Risse, WM 1999, 1864; Weigand, BB 1996, 2106; Gottwald, BRAK-Mitt. 1998, 60.

Mediation (Vermittlung) ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines (Rechts-)Streits mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators, einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen. Mediation ist grundsätzlich eine besondere Form der Verhandlung, die durch einen Dritten unterstützt wird (Haft, Verhandlung und Mediation, 2. Auflage 2000, S. 253; Trenczek ,Leitfaden zur Konfliktmediation, ZKM 2005, 193 ff.). Ziel der Mediation ist eine verbindliche, in die Zukunft weisende Vereinbarung.

Die Leitung und Moderation von Verhandlungen bzw. der Konfliktbearbeitung wird einer besonders geschulten, unabhängigen und unparteiischen Vermittlungsperson ("Mediator") übertragen. Der Mediator wird dabei nach festen Regeln als Vermittler zwischen den Parteien tätig. Die Mediatoren unterstützen die Parteien dabei, die strittigen Themen und Streitpunkte zu identifizieren sowie Lösungsoptionen zu erarbeiten. Die Mediatoren entscheiden aber nicht in der Sache, nicht "für" oder "über" die Parteien. Die Parteien können ihre Lösung oder Regelung selbst finden, damit ihnen nicht eine "Lösung" durch einen Dritten (z.B. das Gericht) auferlegt wird. Dabei stellt sich meistens heraus, dass die Parteien das "entweder - oder" überwinden und - oft sogar über den ursprünglichen Streitgegenstand hinaus - "gewinnen", d.h. eine Lösung oder Regelung finden können, die ihren Interessen gleichermaßen dient. Wird schließlich eine Einigung erzielt, kann diese in einer Vereinbarung festgehalten werden.

2. Verfahrensgrundsätze

Das Mediationsverfahren ist durch diese sechs Grundprinzipen geprägt (hierzu ausführlich Trenczek et al. Handbuch der Mediation, 2013, Kap. 1.1):

3. Wann ist Mediation sinnvoll?

Konflikte sind alltäglich;sie werden zwischen Nachbarn, (Ehe-, Geschäfts- oder anderen) Partnern und Gesellschaftern, in Familien und Lebensgemeinschaften, am Arbeitsplatz, zwischen Unternehmen, im Handel und Straßenverkehr, zwischen Kollegen und Unternehmen, zwischen Mietern und Vermietern, ... ausgetragen.2

Konflikte resultieren häufig aus unterschiedlichen Wahrnehmungen, Missverständnissen oder - oft nur vermeintlich - unterschiedlichen Interessen. Vielfach wissen die Betroffenen nicht, wie sie einen Streit lösen können.<<FootNote(die Informationen zu Punkt 2-5 stammen ursprünglich vom Steinberg Mediationsinstitut Hannover)SIMK>> Es bleibt dann offenbar nur das streitige Verfahren, der Gang zum Gericht, womit die Parteien die Kontrolle über das Verfahren und dessen Ergebnis weitgehend aus der Hand geben. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Streiten will gelernt sein! Nicht jeder Streit muss vor Gerichten ausgetragen werden.

In Konflikten ist die Kommunikation mit der anderen Konfliktpartei oft gestört oder abgebrochen. Die Parteien nehmen oft gegensätzliche Positionen ein, ohne die diesen Standpunkten tatsächlich zugrundeliegenden Interessen in den Blick zu bekommen. Dann kann es hilfreich sein, Dritte einzuschalten, die allparteilich und unparteiisch das Gespräch wieder in Gang bringen, um Sichtweisen und Interessen zu klären, um neues Vertrauen zu entwickeln, um sich auf neue, kreative, vielleicht auch ungewohnte Lösungsoptionen einzulassen. Der Konflikt sollte aber nicht durch den Dritten entscheiden werden, denn die beteiligten Personen können grundsätzlich bessere Entscheidungen für sich treffen als eine Autorität von außen.

Das Mediationsverfahren basiert auf den Erkenntnissen der Kommunikations- und Konfliktforschung.

Aufgrund ihrer interdisziplinären Kompetenzen sind Mediatoren in der Lage, den Dialog zwischen den Konfliktpartnern zu fördern, um einen Konsens, eine einvernehmliche Regelung oder Lösung zu finden, bei der beide/alle Parteien "gewinnen" können. Dies führt in aller Regel zu einer nachhaltigen Zufriedenheit der Parteien. Über 80% der Mediationsverfahren enden mit einer einvernehmlichen Regelung; über 80% der Mediationsteilnehmer sind mit Verlauf und Ergebnis einer Mediation zufrieden, während dies in gerichtlichen Verfahren bei kaum einem Drittel der Betroffenen der Fall ist.

4. Vorteile der Mediation

Mediationsverfahren bieten für die Konfliktparteien wie für die sie begleitenden Anwälte eine Reihe von Vorteilen

Mediation ist stets eine zusätzliche Option. Zwar sollen gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden bzw. u.U. bereits eingeleitete gerichtliche Verfahren während des Mediationsverfahrens ruhen. Der Rechtsweg ist aber (danach) nicht ausgeschlossen.

5. Anwendungsgebiete und Geeignetheit der Mediation

Die Methode der konstruktiven Konfliktlösung durch Mediation ist universell einsetzbar.Im Vordergrund steht die Lösungsorientierung; Harmonie herzustellen ist nicht das vordringliche Ziel. Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn die Parteien die Lösung ihres Konfliktes selbst bestimmen wollen, insbesondere wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - künftig weiter Kontakt pflegen. Die Anwendungsgebiete umfassen u.a. so unterschiedliche Aufgaben wie die Vermittlungstätigkeit...

Grundsätzlich lassen sich alle Konflikte mediieren, selbst in Fällen, in denen die Atmosphäre aufgrund von erheblichen Enttäuschungen und Verletzungen vergiftet ist und eine gütliche Einigung unmöglich erscheint. Man kann vielmehr anders herum feststellen: Mediation ist dann angebracht, wenn der Konflikt so weit eskaliert ist, dass die Beteiligten außerstande sind, alleine in direkten Verhandlungen die Probleme kooperativ zu lösen. Entscheidend ist letztlich die Bedürfnis- und Interessenslage der Parteien, die Bereitschaft, "trotz allem" einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten. Besonders geeignet ist Mediation, wenn die Parteien - aus welchen Gründen auch immer - ein Interesse an einer künftig (weiter)bestehenden (persönlichen oder geschäftlichen) Beziehung haben. Die Durchführung eines Mediationsverfah-rens ist insbesondere sinnvoll, wenn:

Ein Beispiel für eine Mediationsvereinbarung gibt's hier.

OffeneFrage: Gibt's dazu eigentlich Statistiken, also wieviele Mediationsverfahren es überhaupt gibt und wie die sich auf die verschiedenen Gebiete verteilen?

In der Zeitschrift „Spektrum der Mediation“ I/2010, S. 4 ff. nennt Prof. Trenczek einige Zahlen: etwa 15.-20.000 Mediationen in Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie ca. 30.000 sog. Täter-Opfer-Ausgleich-Fällen. Eine verlässliche statistische Datenbasis über Zahl und Verlauf von Mediationsverfahren gibt es in Deutschland nicht, spielt sich doch Mediation notwendig im nicht öffentlichen, das Vertrauen und die Privatsphäre schützenden Raum ab. Hohe Fallzahlen (mehrere Hundert im Jahr) vernimmt man teilweise aus den Projekten der sog. gerichtinternen Mediation durch Richter/innen.

6. Kosten

Da auch ein Mediator von etwas leben muss, kostet Mediation in der Regel Geld. Mediatoren rechnen meist nach Stundensätzen zwischen 80 und 300€ ab.Hinsichtlich der Beilegung von Familienstreitigkeiten bieten einzelne Jugendämter diese Dienstleistung kostenlos an (siehe auch FamilienMediation).

Siehe zum Beispiel die Honorarordnung der Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte.

7. Gerichtsmediator

Mediation ist nach ihrer historischen Entwicklung und Grundkonzeption eine Alternative zu einem gerichtlichen Streitverfahren. Mittlerweile werden Mediation und mediationsähnliche Verfahren auch von den Gerichten genutzt. Am Verwaltungsgericht Berlin war der Vorsitzende Richter am VerwaltungsgerichtProf. Dr. Karsten-Michael Ortloff von Oktober 2003 bis zu seiner Pensionierung Ende 2006 von seinen Rechtsprechungsaufgaben freigestellt und seinerzeit ausschließlich als Gerichtsmediator tätig. (siehe hierzu die Pressemitteilung vom 30.09.2003). Vorausgegangen war ein dreijähriger Modellversuch. Prof. Ortloff ist (laut der Pressemitteilung) ausgebildeter Mediator mit langjähriger Erfahrung und hat sich mit zahlreichen Veröffentlichungen an der Einführung der Mediation in Deutschland beteiligt. Laut tagespiegel online (Meldung vom 01.10.2003) war Prof. Ortloff der erste hauptberufliche Gerichtsmediator Deutschlands. Damit die Prinzipien der Mediation gewahrt bleiben, kann als Gerichtsmediator nur tätig werden, wer nach dem Geschäftsverteilungsplan für die streitige Entscheidung des Rechtsstreits nicht zuständig ist.

Nachdem in Niedersachsen bereits seit 2002 an allen Landgerichten, einigen Amtsgerichten, am Verwaltungsgericht Hannover und am Sozialgericht Hannover gerichtsinterne Mediation etabliert ist - vgl. die umfassende wissenschaftliche Begleitforschung unter http://www.mediation-in-niedersachsen.com - ist die gerichtsinterne Mediation aus der bundesdeutschen Gerichtslandschaft nicht mehr wegzudenken.

Der Vollständigkeit halber ist auch ein Modellprojekt "integrierte Mediation in Familiensachen im Bezirk des OLG Koblenz" aus Rheinland-Pfalz zu erwähnen. Das Projekt wurde von Prof. Dr. Neuert evaluiert. Sein Gutachten belegt, dass diese Form der Mediation, sie sich über eingerichtsverfahren stülpt nicht nur kosteneffizient sondern auch erfolgreich ist. Vor allem setzt es sich nict in Konkurrenz zu dem frien Anbietermarkt (Siehe http://www.in-mediation.eu/evaluation-integrierte-mediation).

8. Weitere Seiten

Weitere Seiten im JuraWiki, die sich mit der Mediation beschäftigen, finden Sie über die KategorieMediation.

9. Literatur

9.1. offline

9.2. online



siehe auch /SeminarArbeit/LiteraturVerzeichnis

10. Links

Einen Überblick geben Hehn, Marcus; Rüssel, Ulrike: Institutionen im Bereich der Mediation in Deutschland, NJW 2001, 347-349



Fußnoten:

  1. Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch, 1983, Bd 2. (1)

  2. hierzu Steinberg Mediationsinstitut http://steinberg-mediation-hannover.de/mediation/warum-mediation/ (2)

  3. Original-Quelle nocht nicht gefunden. (3)


siehe auch RechtsAnwalt


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