Leihvertrag

Gesetzliche Grundlage

Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten (§ 598 BGB)

Informationen zur Leihe, jura-basic.de

LeihVertrag (zuletzt geändert am 2012-11-01 21:25:16 durch RalfZosel)