Kam gerade in der Tagesschau: "Saarbrücker Priester suspendiert".

Könnte man mal zum Anlasse nehmen, um sich ein paar Gedanken um das Kirchenrecht zu machen ...

... oder um in den Enzykliken von Johannes Paul II. zu lesen

Staatskirchenrecht

Der folgende Beitrag stammt von der Seite StaatsRecht. Passt der eher auf diese Seite?

Antwort: Nein, eigentlich nicht: Kirchenrecht ist innerkirchliches Recht, Staatskirchenrecht dagegen Staatsrecht. Er sollte in einen eigenen Artikel (und die Weblinks sollten auch entsprechend sortiert werden).

Das Staatskirchenrecht behandelt die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Verhältnis von Staat und Kirche regeln. Dabei gilt der Grundsatz der Nichtidentifikation, d.h. der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Glaubensgemeinschaft identifizieren.

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siehe auch KirchenSteuer


KategorieRechtsGebiet

KirchenRecht (zuletzt geändert am 2008-01-28 16:08:40 durch anonym)