Worum geht's?

Am 11.09.2003 haben 46 Abgeordnete aller Fraktionen einen Antrag in den BundesTag eingebracht, der ein WahlRecht "von Geburt an" fordert, das treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden soll. Unterstützt wird die Initiative auch von Ex-BundesPräsident Roman_Herzog (FR vom 13.11.2003).

Am 01.04.04 wurde der Antrag im Deutschen BundesTag debattiert. Das Plenarprotokoll dazu gibt's hier: http://dip.bundestag.de/btp/15/15102.pdf (1,2 MB). In der PDF-Datei sind das die Seiten 131 bis 142.

Am 05.05.04 hat sich auch der PetitionsAusschuss mit einer Petition von Jugendlichen befasst, die gefordert hatten, das aktive Wahlrecht nicht mehr vom Erreichen eines Mindestalters abhängig zu machen. Siehe dazu hib vom 05.05.04.



Argumente!

Die Argumente aus dem o.g. Antrag lassen sich grob wie folgt zusammenfassen (ToDo: schöner machen):

weitere Argumente:

dafür

dagegen

Zweck des KinderWahlRechts

Wenn das Kinderwahlrecht Eltern dazu bringt/ bringen kann, im Namen ihrer Kinder so abzustimmen, wie es für die Kinder am besten wäre, Kindern also wirklich "eine Stimme zu geben" - toll, bin dafür. Ich fürchte aber, das wird nicht funktionieren: Das KWR ist dafür einfach nicht geeignet, ist ein untaugliches Instrument.

Um es mir also endgültig mit allen Eltern gründlich zu verderben, muß ich ganz ehrlich sagen: Wenn Eltern diese Stimmen sowieso nicht im Sinne ihrer Kinder ausüben, wenn es dabei gar nicht um das beste für die Kinder geht, ist es kein KWR, sondern ein "Eltern-sein-Belohnungs-Wahlrecht" - vielleicht kann man darüber ja diskutieren, aber dann sollten wir das auch ehrlich beim Namen nennen. Es ist einfach unehrlich, das ganze als "Kinderwahlrecht" zu verkaufen. Natürlich ist es richtig, dass nie 100% aller Eltern im Sinne ihrer Kinder wählen werden. Allerdings wird der größte Teil der Eltern im Sinne des Kindes/ der Kinder wählen. Durch das Kinderwahlrecht gibt es natürlich eine Verschiebung der Wahlanteil. Genau das wird dazu führen, dass Themen wie Bildung und Erziehung wieder in den Vordergrund kommen werden.

Alternativen

Wahlberechtigungsschein?

Ich bin eigentlich sogar gegen ein Wahlrecht schon mit 18, denn welcher 18jährige hat schon ein wirkliches politisches Interesse? Am besten wäre ein "Wahlberechtigungsschein", in welchem man nachweisen muss, dass man wenigstens ein paar Grundprinzipien der Demokratie verstanden hat, und den Herrn Schröder nicht zufällig aus GZSZ kennt. Daher verstehe ich die ganzen "Geht-wählen"-Kampagnen nicht, ich denke ja mehr: "Wenn du keine Ahnung hast, gehe besser nicht wählen." -- HeikoPilgermann 2003-11-25 23:11:00



Jugendparlament

siehe Jugendparlament

Absenkung der Volljährigkeit gem. § 2 BGB

Durch Absenkung der Volljährigkeit gem. § 2 BGB auf das Alter der Strafmündigkeit gem. § 19 StGB, wird gem. Art. 38 GG automatisch das Mindestalter zum passiven Wahlrecht auf 14 Jahre abgesenkt - völlig ohne GG-Änderung! Da hierdurch das GG nicht angetastet wird und die Änderung mittels einfachem Einspruchsgesetz mit einfacher Mehrheit des Bundestages - ohne Zustimmung des Bundesrates - beschlossen werden kann, wäre diese Alternative die einfachst mögliche Variante.

Rechtsvergleichung

Wird das KinderWahlRecht bereits in anderen Ländern praktiziert?

Links

Literatur


KinderWahlRecht (zuletzt geändert am 2009-09-24 18:39:23 durch anonym)