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Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz

Pressemeldung vom 29.04.2003  12:06 Uhr

 
 Modernisierung der Justiz
 Mertin: Nutzung des Internets reduziert Kosten bei Insolvenzverfahren

In Rheinland-Pfalz soll das Internet Veröffentlichungsorgan für gerichtliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren werden. Dies erklärte Justiminister Herbert Mertin anlässlich des Ministerratsbeschlusses, den Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes in den Landtag einzubringen.

 

Bisher sei es vorgeschrieben, gerichtliche Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz zu veröffentlichen, so der Minister. In Zukunft solle das Internet zur Veröffentlichung der Entscheidungen genutzt werden. Der entsprechende Gesetzesvorschlag wurde bereits am 14. Januar 2003 vom Ministerrat im Grundsatz gebilligt und hat im Anhörungsverfahren durch die Interessenverbände breite Zustimmung erfahren.

 

"Mit diesem Gesetz wird ein weiterer Beitrag zur Modernisierung der rheinland-pfälzischen Justiz geleistet. Es werden Kosten eingespart und Arbeitsabläufe beschleunigt, es kann mehr Bürgerfreundlichkeit erreicht und der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz gestärkt werden", betonte der Minister.

 

Durch die Veröffentlichung im Internet könnten insbesondere die Veröffentlichungskosten erheblich reduziert werden, so Mertin. Während eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger durchschnittlich 40-50 € koste, könne eine Bekanntmachung im Internet schon für unter 2,50 € erfolgen. Seien auf Schuldnerseite noch Vermögenswerte vorhanden, führe diese Kostenreduzierung zu einer höheren Befriedigungsquote für die Gläubiger, könne der Schuldner keinen Kostenbeitrag leisten, entlaste die Ersparnis den Fiskus.

 

Die Nutzung des Internets bewirke zudem eine Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeitsabläufe bei Gericht. Der Text der Bekanntmachung könne elektronisch erzeugt, übermittelt und bestätigt werden, Postversand und Verwaltung der Veröffentlichungsbelege sowie komplizierte Abrechnungen entfielen. Für die Amtsgerichte, bei denen im letzten Jahr 6.320 Insolvenzanträge und damit 52,6 % mehr als im Jahr 2001 (4.142 Anträge) eingegangen seien, werde diese Maßnahme zu einer spürbaren Entlastung führen.

 

Mertin: "Die zeitnahe Veröffentlichung der gerichtlichen Entscheidungen ohne Bindung an Veröffentlichungstermine informiert und warnt die am Wirtschaftsleben beteiligten Kreise rechtzeitig und kann in der angespannten wirtschaftlichen Lage von immenser Bedeutung sein." Während der Staatsanzeiger lediglich in regelmäßigen Abständen erscheine und nur von einer überschaubaren Anzahl der Bürgerinnen und Bürgern bezogen werde, gewährleiste das Internet aktuelle und barrierefreie Präsenz rund um die Uhr. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen werde bedarfsorientiert eine aktuelle und vollständige Information über die maßgeblichen gerichtlichen Entscheidungen geboten, die durch ein Amtsblatt nicht erbracht werden könne.


"Nach der Einrichtung des elektronischen Grundbuches und der barrierefreien Internetpräsenz beweist die rheinland-pfälzische Justiz nun auch mit der Abrufbarkeit von Insolvenzverfahren im Internet, dass sie den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürgern nach schneller, aktueller und fachkundiger Information gerecht wird.

 

Der Gesetzentwurf ist nach der Zuleitung an den Präsidenten des Landtages ab dem 02. Mai 2003 im Internet auf der Homepage des Justizministeriums (www.justiz.rlp.de) unter "Gesetzesvorhaben" abrufbar.

 

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