GmbH ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die GmbH ist eine KapitalGesellschaft und als JuristischePerson verselbständigt.

Sie ist in der Wirtschaft sehr beliebt, da das Gesetz bei relativ geringem Kapitaleinsatz (25.000 Euro) eine Haftungsbeschränkung gewährt. Das soll auf 10.000 Euro gesenkt werden, zum ReferentenEntwurf siehe die Pressemitteilung des BMJ vom 29.04.05. Die Neuregelung soll ab 01.01.2006 in Kraft treten. Damit will man auch der zunehmenden Beliebtheit britischer Limited's entgegenwirken.

Für das unternehmerische Risiko haftet grundsätzlich nur die GmbH, nicht aber deren Gesellschafter.

Anders als bei der AktienGesellschaft kann die Organisationsstruktur der GmbH durch den GesellschaftsVertrag auch weitgehend an die jeweiligen Verhältnisse angepasst werden.

siehe auch GesellschaftsRecht


KategorieGesellschaftsRecht

GmbH (zuletzt geändert am 2008-11-12 06:31:38 durch RalfZosel)