Die Namen seiner Mandanten darf ein RechtsAnwalt nicht ohne weiteres (z. B. für Werbezwecke) nennen. Das ergibt sich aus der anwaltlichen SchweigePflicht. Aber wer Gegner ist (oder war), damit werben manche Anwälte durchaus.

Beispiele:

GegnerListe (zuletzt geändert am 2011-08-11 20:15:10 durch anonym)