Maßnahme, die der Verkürzung der Studienzeiten dienen soll: Wer nach 8 Semestern das erste StaatsExamen versucht, hat dafür einen Freiversuch.

Frage: Nach unserer (ErstSemesterSb) StudienOrdnung kann spätestens nach dem 8. Semester der "Freischuss" beantragt werden. Wenn ich nun aber aufgrund fehlender Leistungspunkte das 1. Studienjahr wiederholen muss, dann bin ich im 8. Semester eigentlich ja schon im 10. Semester. Kann ich dann den "Freischuß" nicht mehr in Anspruch nehmen, bzw. muß ich dann schon vor Ende des 6. Semesters ins Examen?

Am Ende des 6. kannst du rein faktisch nicht ins Examen, weil dir die WahlfachGruppe dann auf jeden Fall noch fehlt.

Wie ist es denn, wenn man den Freischuss schreibt, besteht, aber die Noten nicht so das Wahre sind, kann man dann trotzdem noch einmal den "regulären" Versuch mitschreiben? Oder muss man dann eben mit den schlechteren Noten leben?

Man kann nach bestandenem Freischuss noch einmal das Examen schreiben um sich noch zu verbessern. Das gilt zumindest für die staatliche Pflichtfachprüfung. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass man sich damit nicht zu lange Zeit lassen darf. Man muss sich entweder zu dem, dem Freischuss unmittelbar folgenden oder zu dem übernächsten Termin wieder zur Prüfung anmelden.

Was ist, wenn ich bereits im 8. Semester den Juli-Termin als Examenstermin in Anspruch nehmen will? Darf ich dann schon meine Pflichtfachklausuren schreiben und anschließend im Septembers die Prüfung im Schwerpunktbereich ablegen? Oder darf ich auf keinen Fall früher als im Oktober meinen Freischuss machen?


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FreiSchuss (zuletzt geändert am 2010-04-02 19:33:36 durch anonym)