Familienrechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich sehr emotional. An den Rechtsanwalt, der sich auf die Bearbeitung von Fällen aus dem Bereich des Familienrechts spezialisiert, werden viele verschiedene Anforderungen gestellt.

Anwälte oder Anwältinnen, die familienrechtliche Angelegenheiten bearbeiten, benötigen Einfühlungsvermögen und persönliches Stehvermögen. Sie müssen allerdings auch fundierte Rechtskenntnisse auf verschiedenen Gebieten haben und buchhalterische Fähigkeiten bei der Auswertung von Gehaltsbescheinigungen für Unterhaltsberechnungen einbringen.

Juristische Grundausbildung als erster Schritt

Voraussetzung dafür, den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" tragen zu dürfen, ist zunächst einmal eine anwaltliche Grundausbildung. Als Rechtsanwalt darf in Deutschland nur derjenige praktizieren, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer dafür zugelassen worden ist.

Als Ausbildung muss der zukünftige Anwalt ein Universitätsstudium der Rechtswissenschaften, eine erfolgreich absolvierte Referendarszeit bei Gerichten, Behörden und in der Anwaltskanzlei sowie zwei bestandene Staatsexamina vorweisen können.

Schon während des Grundstudiums an der Universität kann sich der junge Jurist auf bestimmte Fachgebiete, beispielsweise das Familienrecht, spezialisieren. Eine Spezialisierung auf eine spätere Tätigkeit als Rechtsanwalt ist dagegen zunächst nicht möglich. Das erfolgreiche Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens führt immer noch zur "Befähigung für das Richteramt". Die Fokussierung auf anwaltliche oder staatsanwaltliche Tätigkeiten beginnt zwar schon während der Referendarszeit, muss aber nach der beendeten juristischen Ausbildung erst noch vollständig vollzogen werden.

Für den Rechtsanwalt, der sich auf Familienrecht spezialisieren möchte, bedeutet das, den Blickwinkel auf die Interessen seiner Mandanten zu lenken. Bevor er sich als "Fachanwalt für Familienrecht" bezeichnen darf, muss er zunächst Berufserfahrung in den wichtigsten Bereichen des Familienrechts und in den Bereichen, in denen sich das Familienrecht und andere Rechtsgebiete überlagern können, sammeln.

Wichtige Rechtsgebiete sind dabei:

  1. Recht der Ehe, Familie und des Eltern-Kind-Verhältnisses
  2. Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften und der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  3. Internationales Privatrecht mit Familienrechtsbezug
  4. Steuerrecht, Sozialrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht mit Familienrechtsbezug
  5. Verfahrensrechtliche Vorschriften für Familienrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit

Kenntnisse in diesen Rechtsbereichen sind notwendig, um als Rechtsanwalt in familienrechtlichen Angelegenheit umfassend beratend oder als Prozessvertreter tätig werden zu können.

Zusatzqualifikation zum "Fachanwalt für Familienrecht" setzt Erfahrung voraus

Den Fachanwaltstitel im Familienrecht verleiht die Rechtsanwaltskammer auf Antrag an Rechtsanwälte, die über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit sich ein Rechtsanwalt um die Verleihung dieses Fachanwaltstitels bewerben kann, sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Es handelt sich um:

Ein Fachanwalt für Familienrecht muss nach den Vorgaben der Fachanwaltsordnung nachweisen können, dass er mindestens 120 familienrechtliche Fälle, von denen die Hälfte mit einer Auseinandersetzung vor dem Familiengericht verbunden gewesen ist, bearbeitet hat.

Die Qualifikation zum "Fachanwalt für Familienrecht" endet allerdings nicht damit, die geforderten Nachweise zu erbringen und Prüfungen abgelegt zu haben. Der Fachanwaltstitel verpflichtet zu ständiger Weiterbildung, die jährlich nachgewiesen werden muss. Dabei kann der Fachanwalt für Familienrecht an Seminaren nicht nur als Zuhörer, sondern auch als Vortragender teilnehmen.

Was der Fachanwalt für Familienrecht dem Rechtssuchenden zu bieten hat

Auf der Suche nach einem wirklich guten Rechtsanwalt für Familienrecht gibt die Fachanwaltsqualifikation dem Rechtssuchenden die Sicherheit, einen Juristen anzutreffen, der nicht nur über allgemeine Rechtskenntnisse verfügt, sondern sich ganz speziell auf dem Gebiet des Familienrechts auskennt. Die Tatsache, dass jeder Bewerber um einen Fachanwaltstitel der Rechtsanwaltskammer eine in der Fachanwaltsordnung festgesetzte Zahl von bereits bearbeiteten Mandaten auf dem Spezialgebiet nachweisen muss, bewahrt den Ratsuchenden davor, sich einem Berufsanfänger oder nicht-spezialisierten Anwalt anzuvertrauen.

Neben Intelligenz und Fachwissen verfügt der Fachanwalt für Familienrecht gerade auch über die so wichtige praktische Erfahrung, die ihn in die Lage versetzt, auch bei härtesten emotionalen Auseinandersetzungen Ruhe und Gelassenheit zu wahren und dem Mandanten eine Stütze zu sein. Sehr nützlich ist es auch, dass sich der Spezialist aufgrund seiner Berufserfahrung mit den ansässigen Familiengerichten und der jeweiligen speziellen Rechtsprechung zu konkreten familienrechtlichen Themen auskennt.

Ein erfahrener Familienrechtsanwalt weiß, wie er jedem einzelnen Familienrichter einen Sachverhalt schildern muss, um dessen Aufmerksamkeit auf die Besonderheiten der konkreten Lebensverhältnisse zu lenken. Obwohl im Familienrecht viele verschiedene Gesetze und Paragrafen zu beachten sind, dürfen Anwalt und Richter niemals die tatsächlichen Lebensumstände der Beteiligten aus den Augen verlieren.

Fachanwalt für Familienrecht (zuletzt geändert am 2013-12-12 10:15:26 durch Jochen Flegl)