"Alt und bewährt" ist ein (zulässiges) Kriterium bei Vergabeentscheidungen (z.B. Volksfest), das aber nicht dazu führen darf, dass neue und nicht bewährte Bewerber völlig ausgeschlossen werden. Oder so.

siehe z.B. hier.


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KategorieVerwaltungsRecht

AltUndBewährt (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:38 durch anonym)