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Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 2
Revision 1 vom 2004-05-23 09:23:18
Größe: 676
Kommentar: Definition und Fallbeispiel
Revision 2 vom 2008-01-20 19:57:08
Größe: 662
Autor: anonym
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[http://www.rechtliches.de/cgi-bin/form.pl?BGB=14 § 14 (1) BGB]: Unternehmer ist eine
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[wiki:Self:JuristischePerson juristische] ["Person"]
[[http://www.rechtliches.de/cgi-bin/form.pl?BGB=14|§ 14 (1) BGB]]: Unternehmer ist eine
[[NatürlichePerson|natürliche]] oder
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Wie beim ["Verbraucher"] hängt die Unternehmereigenschaft vom einzelnen Wie beim [[Verbraucher]] hängt die Unternehmereigenschaft vom einzelnen

Definition

§ 14 (1) BGB: Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Zu beachten

Wie beim Verbraucher hängt die Unternehmereigenschaft vom einzelnen RechtsGeschäft ab. Beispiel: Ein Kfz-Händler kauft sich zum privaten Gebrauch einen neuen Wagen. Hier handelt der Händler nicht als Händler, sondern nur als Mensch, der einen Wagen kauft.

Unternehmer (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:57:08 durch anonym)