Juristische Personen

Juristische Personen sind von der Rechtsordnung zugelassene, mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

Die juristischen Personen erlangen ihre Rechtsfähigkeit entweder durch Eintragung (z.b. Vereinsregister) oder durch einen Staatsakt.

Die Einteilung der juristischen Personen erfolgt (grob) in die des Privatrechts und die des öffentlichen Rechts.

Der Unterschied zwischen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und einer Anstalt des öffentlichen Rechts liegt darin, dass Körperschaften Mitglieder haben, Anstalten aber nur Benutzer.

Darüber hinaus existieren noch Mischungen aus Privat- und Öffentlichem Recht. Dabei handelt es sich um Firmen welche zumindest zum Teil in öffentlicher Hand liegen, wie etwa den Frankfurter Flughafen.

Schematische Übersicht


KategorieGesellschaftsRecht

JuristischePerson (zuletzt geändert am 2017-11-02 10:15:29 durch anonym)