Bei JuraStudium muss man sich ein Wahlfach aussuchen. Eigentlich heißt das "Schwerpunktbereich", siehe die StudienOrdnung z. B. von Saarbrücken. Dort gibt es:

Muss man sich da wirklich nicht anmelden?

wirklich nicht! einfach hingehen*g

Und man schreibt dann auch im 7.Semester keine Klausuren?

Nein, keine Leistungskontrollklausuren mehr... :)

Was macht ihr denn so? Was ist denn empfehlenswert? oder leichter als die anderen?

Tja, man kann sich da auch täuschen. Zwar ist Arbeitsrecht tatsächlich vom Stoff her am wenigsten, vielleicht auch vom Aufwand her. Aber das leichteste Wahlfach ist es mit Sicherheit nicht. Das denken viele deshalb, weil es im sechsten Semester so leicht ist. Im Wahlfach trifft man auf ganz andere Anforderungen. Und soweit ich weiß, sind die ArbR-Noten immer mit bei den schlechtesten im Examen!!!

Apropos Umfang von Arbeitsrecht: In der Studienordnung steht, dass man im Schwerpunktbereich 8-10 Semesterwochenstd machen muss. Bei den anderen kommt das laut Vorlesungsverzeichnis auch hin, außer in Arbeitsrecht. Weiss einer wieso?

Was ist das denn für ein grünes Buch bei dem die bei der Vorstellung immer gesprochen haben? Gibt es das wieder?

Das "grüne Buch" scheint im Moment wohl vergriffen zu sein (genau wie auch das blaue und gelbe...;-)), brauchst du aber auch nicht wirklich, da du alle Infos, so z.B. JAG und JAO, Studienordnung und Studienplan auch als pdf über die Fakultätshomepage bekommen kannst!

Stimmt es eigentlich, dass man keine Studiengebühren bezahlen muss, wenn man über einen gewissen Zeitraum alle Leistunskontrollklausuren ... bestanden hat? Wenn ja, wo steht das den?

Also, gibt es im Wahlfachstudium tatsächl. keine Leistungskontrollklausuren mehr? Dann wohl auch keine Zeugnisse nach dem 4.Studienjahr mehr?!?

Frage: Muss man denn keinerlei Leistungen im Wahlfachstudium erbringen, ausser einfach in die Veranstaltungen in der entsprechenden SWS-Zahl hingehen? Wie ist's denn mit einem Seminar, ein erfolgreich absolviertes Seminar muss ja nicht zwingend zur Zulassung zum Examen erbracht werden. Was ist denn unter "sonstigen Vertiefungs- und Ergänzungs-veranstaltungen zu verstehen? Wenn ich im Studienplan nach den zu besuchenden Vorlesungen schaue und dann das nehme, was im Vorlesungsverzeichnis abzüglich der ausdrückl. im Studienplan erwähnten Vorlesungen übrigbleibt, müssten das ja Seminare und sonstige Vertiefungs- und Ergänzungsveranstaltungen sein. Wenn man dann kein Seminar nimmt und in eine andere Veranstaltung im Umfang von 2 SWS hingeht müsste das ja genügen...oder sind da auch Leistungen zwingend zu erbringen? Kurz: muss man denn jetzt noch was "leisten" oder einfach in die Veranstaltungen gehen?

Jepp ich denke du liegst richtig.

Muss man also im Wahlfachstudium KEIN Seminar besuchen (oder gar erfolgreich absolvieren), sofern es in der jeweiligen WFG auch noch "sonstige Vertiefungs-u. Ergänzungsveranstaltungen" gibt, in die man im Umfang von 2 SWS pro Semester gehen kann? So hab' ich's verstanden, evtl. weiß einer ja genauer Bescheid...

Noch eine offene Frage: Ich muss laut Studienplan im Schwerpunktbereich, der mir vorschwebt eine der zwei angebotenen wirtschaftswissenschaftl. Lehrveranstaltungen (nach Wahl) besuchen. Da wird am Semesterende auch jeweils eine Klausur angeboten. Muss ich denn die Klausur schreiben (oder gar bestehen...!) oder hat das wieder nur Relevanz für das "qualifizierte" Diplom, wo die erfolgreiche Teilnahme an einer wirtschaftswissenschaftl. Lehrveranstaltung innerhalb des Schwerpunktbereichs vorausgesetzt wird?

Muss man bei jedem Wahlfach so ne wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltung besuchen???

Besuchen muss man sie in jedem Fall, sonst kommt man schon nicht auf die zu erbringenden SWS. Die Frage ist jedoch, ob man da auch die angebotene Klausur mitschreiben oder gar bestehen muss (also zur Zulassung zum Examen! Für das qualifizierte Diplom brauch man eh einen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer wirtschaftswissenschaftl. Lehrveranstaltung). Weiss da jemand evtl. näheres?

Also ich habe Arbeitsrecht als Wahlfach gemacht, demnach hab ich mich nicht mit den anderen Wahlfachgruppen und deren Voraussetzungen beschäftigt. Im allgemeinen kann man sagen dass man jetzt doch auf sich allein gestellt ist, man muss jetzt selbst entscheiden ob man zu den jeweiligen Veranstaltungen geht oder eben nicht. Es gibt keine Abschlussklausuren und auch ein Seminarschein ist für die Zulassung zum Examen nicht notwendig. Die Wirtschaftswissenschaftliche Vorlesung ist eigentlich immer Grundzüge der Buchführung und Bilanzierung. Auch diese ist nicht Voraussetzung für die Zulassung zum Examen. Beides (also Seminarschein und eine erfolgreich abgesclossene Klausur in Buchführung) ist jedoch Voraussetzung wenn man zusätzlich noch den Titel DiplomJurist erreichen will. Nähere Infos findet ihr dazu auf der Seite der Fakultät und dort unter wissenschaftlichen Einrichtungen>Juristisches Prüfungsamt>Diplom. Es kontrolliert auch niemand ob ihr nun die Veranstaltungen besucht oder nicht. Auf jeden Fall müssen aber alle Veranstaltungen mit Veranstaltungsnummer ins Studienbuch eingetragen werden, ob ihr nun da wart oder nicht. Manche Professoren bieten dennoch Klausuren zum Abschluss ihrer Vorlesung an, die man zur Übung unbedingt mitschreiben sollte, schließlich kommt das Examen irgendwann und da muss man es auch können. Voraussetzung ist aber meistens das man immer, bzw regelmäßig in der Veranstaltung war. In anderen Wahlfachgruppen soll es sogar Anwesenheitspflichten gegeben haben, hab ich mal gehört.. So, das sind jetzt alles Erfahrungen die ich gemacht habe, hab mich gerade zum Examen gemeldet und da war alles in Ordnung so. Aber fragt auf jeden Fall noch mal beim juristischen Prüfungsamt nach, falls etwas nicht hundertprozentig sicher ist. Die Dame vom Prüfungsamt ist zwar nicht besonders freundlich, aber sie weiß es zumindest fast alles.

Könntest Du bitte mal den Link hier reinstellen, wo das mit dem Diplom steht? Ich finde es auf der Seite der Fakultät nicht. Danke!

http://www.uni-saarland.de/de/fakultaeten/fak1/rewifak/fak/wiss-einr/pruefungsamt/Diplom/

Danke.

man MUSS doch ein wirtschaftswissenschaftliches fach machen, also ökonom. analyse des rechts oder buchführung und bilanzierung. hab ich das richtig verstanden? weiß da jemand um was es ungefähr geht und welches eher empfelenswert wäre? und um später diplom zu machen, muss man entweder in dem fach ne arbeit schreiben und ne klausur bestehen oder in nem seminar, das in dem entsprechenden wahlfach noch angeboten wird, oder? da blickt man ja nicht durch...

---> genau die Frage stelle ich mir gerade auch: Ich muss ja lt. Studienplan die "wirtschaftswiss. Lehrveranstaltung" besuchen. Muss ich denn auch die angebotene Klausur schreiben oder gar bestehen? Ist doch keine Zulassungsvoraussetzung zum Examen, oder? Muss man also "nur" an der Vorlesung teilnehmen und braucht die bestandene Klausur dann nur zum "qualifizierten" Diplom? Das "normale" Diplom bekommt man doch ohnehin? Falls da jemand was genaueres wüsste...!

Hallo, hätte mal 'ne Frage und dachte, ich stell sie am besten hier, auch wenn sie evtl. nicht 100% hierher passt: Hab' mir gerade mal JAG und JAO zur Hand genommen. In der JAO, § 3 Abs.1 heisst es ja "Der Bewerber...hat sein Gesuch um Zulassung zur staatl. Pflichfachprüfung unmittelbar im Anschluss an sein Universitätsstudium, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Schluss des letzten Studiensemesters...zu richten". So weit, so gut. Aber: Was ist denn unter meinem letzten Studiensemester zu verstehen? Das letzte Semester, in dem ich an der Uni eingeschrieben bin, unabhängig von der Semesterzahl? man kann doch so lange studieren, bis man alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt hat, so z.B. die Übungen beliebig oft wiederholen, bis man seine Scheine hat etc. Also kann hier ja nur gemeint sein: Das letzte Semester, in dem ich eingeschrieben bin, wenn ich alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt habe? Stehe grad' etwas auf dem Schlauch! Diese sechsmonatige Frist läuft doch nur für den Fall, daß ich mich nicht mehr zurückmelde und ergibt sich doch daraus, daß ich die beiden dem Examen vorangegangenen Semester an der UDS studiert haben muss, was ja nicht mehr der Fall wäre, wenn die Frist länger wäre, da dann ein weiteres Semester, an dem ich dann ja nicht mehr eingeschrieben wäre dazwischenliegen würde. Eventuell weiß ja jemand, was unter "letztes Studiensemester" genau zu verstehen ist bzw. ob ich richtig liege (auch wenn ich mich "etwas" kompliziert ausgedrückt haben mag...)?

---> Leider noch immer keine Antwort! Wie verstehe ich denn § 3 Abs.1 JAO richtig? Ist das "letzte Studiensemester" einfach das letzte Semester, in dem ich noch immatrikuliert bin, und erst danach läuft die 6Monatsfrist? Solange ich mich also rückmelde kann die Frist also nie laufen? Kann man sich so also seinen Wunschmeldetermin frei aussuchen?

Frage: Wir müssen ja im 7. und 8. Semester über die Wahlfach-Veranstaltungen hinaus auch an "Veranstaltungen zur Ergänzung und Vertiefung sowie zur Examensvorbereitung" im Umfang von jeweils 8 SWS pro Semester teilnehmen. Genügt es denn da, die Repetitorien zu besuchen (die ja gerade schon die 8 SWS pro Semester abdecken...!) oder muss man da noch was anderes machen? Muss man eigentl. zwingend diesen Examensklausurenkurs machen oder kann man das auch genausogut bleiben lassen, wenn man ja die 8 SWS auch mit den Repetitorien voll bekommt?

Weiß denn wirkl. niemand, ob man diesen Examensklausurenkurs zwingend besuchen muss oder auch der Besuch der Gemeinschaftsrepetitorien im Umfang von jeweils 8 SWS genügt? Falls jemand was weiß, fänd ich eine Antwort sehr nett!

Niemand kann dich zwingen irgendwo hinzugehen! Du musst mit deinem Studienbuch nachher nur für das siebte und achte Semester die vorgegebenen Wochenstunden vorweisen können. Trag einfach die Repetitorien ein und fertig. Den Examensklausurenkurs musst du nicht besuchen, aber es ist schon sehr empfehlenswert die Klausuren zumindest mal zu versuchen. Ich hab auch einfach nur alles eingetragen, hab beispielsweise auch die Übungen in jedem Semester wieder gemacht, ich glaub das hätte auch schon gereicht, aber sicher ist sicher, hab dann auch bei der Meldung zum Examen keinerlei Probleme gehabt.

Hierzu nochmals eine Frage: Zu den o.g. "Veranstaltungen zur Vertiefung und Ergänzung sowie zur Examensvorbereitung" im Umfang von 8 SWS: Klar scheinen hierzu schon die Repetitorien zu genügen (die genau 8 SWS ausmachen) und der Examensklausurenkurs ist nicht verpflichtend. Das sind aber alles Veranstaltungen zur Examensvorbereitung; es heisst aber doch "Veranstaltungen zur Vertiefung und Ergänzung sowie zur Examensvorbereitung"...was sind denn dann "Veranstaltungen zur Vertiefung und Ergänzung" wenn die Reps und Klausurenkurs "Veranstaltungen zur Examensvorbereitung" sind? Genügt es da wirklich, etwa nur die Repetitorien zu besuchen und so die 8 SWS zu erbringen oder braucht man da noch was anderes? Ich steh da grad etwas auf dem Schlauch, evtl. weiß ja hier jemand was genaueres oder kann aus Erfahrung berichten, ob zur Erfüllung der 8 SWS in "Veranstaltungen zur Vertiefung und Ergänzung sowie zur Examensvorbereitung" die Teilnahme an den Repetitorien ausreicht...! Vielen Dank schonmal!

---> Ich wäre um eine Antwort wirklich sehr froh, da ich da gerade überhaupt keinen Durchblick mehr habe! Falls also jemand was zu berichten weiß, wäre das wirklich total nett und würde mir sehr weiterhelfen!!! Ich möchte ja eigentlich nur wissen, ob es genügt, im 7. und 8. Semester die Gemeinschaftsrepetitorien zu besuchen/einzutragen oder ob da noch etwas anderes verlangt wird. Es müssen ja lediglich 8 SWS sein... Also bitte, wie macht ihr das denn: wie erbringt ihr die geforderten 8 SWS?

Also ich trage nur die Repetitorien ein. Wenn du dir nit sicher bist, ob das reicht, dann geh doch einfach mal zur Frau Baumgärtner, die wird dir bestimmt alle deine Fragen beantworten können.

Also, das ist ja genau der Punkt: Ich bin mir halt auch sehr sicher, daß die Repetitorien für die jeweils 8 SWS im 7. und 8. Semester ausreichen, allerdings weiß ich es nicht zu 100% und dachte daher, daß hier evtl. jemand etwas wissen könnte...also danke erstmal für deine Meinung, vielleicht gibt es ja noch weitere Beiträge...?

Also da ich nur mit den Repetitorien im Studienbuch meine Bescheinigung für das ordnungsgemäße Studium und die Zulassung zum Examen bekommen hab, geh ich mal stark davon aus dass das reicht...

Bis wann muss man sich eigentlich zum Examen anmelden??? Steht das auch in dem grünen Buch drin? Da findet man ja nix..

Frage: Innerhalb meiner WFG muss ich pro Semester ja 2 SWS "Seminar, Übung oder sonst. Vertiefungs-u. Ergänzungsveranstaltung" besuchen. Wenn ich jetzt um die 2 SWS vollzubekommen ein Seminar mache, muss ich denn dann auch zwingend eine Seminararbeit bestehen? Oder kann man um auf die nötigen 2 SWS zu kommen ein Seminar auch einfach nur ohne eigene Leistung "besuchen"? Denn man braucht ja nicht zwingend ein erfolgreich absolviertes Seminar innerhalb der WFG...! Also falls jemand etwas weiß...wäre sehr nett!

Offene Frage, da das Examen näher rückt: Muss man eine der zwei Prüfungen des 1. Jurist. Examens vor der anderen machen, also etwa erst die Schwerpunktbereichsprüfung an der Uni, dann die staatliche Pflichtfachprüfung (oder umgekehrt) oder kann man das frei wählen? Das 1. Jurist. Examen hat man ja so oder so erst nach den zwei Prüfungen bestanden. Ist es da also egal, was man zuerst macht? Wäre um eine Antwort sehr froh!

Wir hier eigentlich überhaupt noch über etwas diskutiert oder fragen beantwortet oder is die Seite total verwaist? Und warum ist die Seite vom SiebtSemester immer noch nicht aktualisiert?

>> das Wörtchen "verwaist" kommt aber nicht aus meinem mund..;)

Achso..ich hab gedacht, das machen immer die Leute, die hier für die Seite zuständig sind. Nunja, nö danke..da drauf hab ich keinen Bock.

Falls sich also jemand finden würde, der meine o.g. Frage zum Examen kurz beantworten könnte, wäre das wirkl. furchtbar nett...!

Also soweit ich weiß "soll" man die Wahlfachprüfung vor der staatlichen machen. Is allerdings nur ne Soll- Vorschrift also kann man das wohl auch anders machen. Das mit den BWL Veranstaltungen hab ich so verstanden, dass man die KLausur nur schreiben muss wenn man am Ende ein qualifiziertes Diplom haben will. Da braucht man im Durchschnitt glaub ich dann 7 Punkte. Ansonsten bekommt man eben nur das einfache Diplom. Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. Grds kann man aber auch alles in der JAO nachlesen oder im Prüfungsamt nachfragen.

Update: Nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt kann ich nunmehr sicher berichten, daß es absolut keine Rolle spielt, welche der Prüfungen man zuerst ablegt. Kann man machen wie man möchte, also frei wählen.

Schreibt hier jemand die Klausur nächste Woche in Buchführung und Bilanzierung mit? Welche Hilfsmittel sind erlaubt? Brauche ich einen Taschenrechner? Vielleicht könnte mal jemand schreiben, was er in der Vorlesung zur Klausur gesagt hat. Danke.

Muss man denn diese wirtschaftswissenschaftl. Klausur überhaupt mitschreiben? Meines Wissens nach braucht man die doch nur für das "qualifizierte" Diplom, den "normalen" Diplomjuristen bekommt man ohnehin nach der Ersten Jurist. Prüfung.

Ja aber zu verlieren gibts ja auch nix, wenn man mitschreibt.

Braucht man die Klausur jetzt oder ist das jedem selbst überlassen, ob man da mitschreibt? Du musst nicht mitschreiben, nur wenn du das qualifizierte Diplom willst. Und dazu musst du auch noch ein Seminar vorweisen. Weiß jemand was aktuelles zur Klausur?

Ja, dass sich irgendwelche seltsamen Leute darüber beschwert haben sollen, dass es um 8 dunkler im AudiMax wurde..und dass sie erreichen wollen, dass die Klausur wiederholt wird. Dafür sprach die "Dunkelheit" doch wohl eher für uns..;)

Echt ein erbärmlicher Versuch. Wahrscheinlich jemand vom Typ: "Mein Taschenrechner funktioniert nicht mehr, der geht mit Solar." Darwin würde sich im Grab umdrehen, wenn er sehen würde was die Evolution heute alles zulässt.

Weiß eigentlich jemand, wo die Ergebnisse stehen? Auf der Seite von Waschbusch steht nämlich nur der Durchschnitt usw.

Huhu!!! Noch jemand am Leben??

Noch eine Frage: Wenn es denn gestattet ist, die universitäre Examensprüfung vor der Staatlichen zu absolvieren- weiß jemand wieviel Zeit zwischen den Prüfungen liegen darf? Folgender Fall: Ich möchte noch ein Jahr nach "auswärts". Würde aber gern zumindest ein wenig Druck weghaben und entweder die staatliche oder die universitäre Prüfung schon gemacht haben, bevor ich ins Ausland gehe. Weiß jemand ob das möglich ist ?

Jedenfalls spielt es keine Rolle, welche der beiden Prüfungen zuerst abgelegt wird, wobei die Freischussregelung nur für die staatl Pflichtfachprüfung gilt. Wie viel Zeit zwischen den Prüfungen liegen darf kann ich dir leider auch nicht sagen.

Braucht man denn zum ordnungsgemäßen Studium bzw. zur Zulassung zum Examen einen Seminarschein innerhalb des Wahlfachs? Soweit ich weiß genügt doch auch die bloße Teilnahme an einem Seminar oder einer sonst. Vertiefungs- u. Ergänzungsveranstaltung (also der einfache Besuch d. Veranstaltung ohne Seminararbeit, es werden im Wahlfachstudium ja keine Leistungsnachweise verlangt) im geforderten Umfang von jeweils 2 SWS zum ordnungsgem. Schwerpunktbereichsstudium, so daß man den Seminarschein u. die WiWi-Klausur nur für den qualifizierten Dipl.Jur. braucht, nicht aber als Zulassungsvoraussetzung zum Examen, da man den "normalen" Dipl.Jur. ja auch ohne diese Anforderungen bekommt? Eventuell weiß hier ja jemand etwas genaues bzw. hat sich schon zum Examen gemeldet u. kann kurz antworten? ich kenne zwei leute die zumindest ihr wahlfach geschrieben haben bis jetzt und nie in einem seminar waren, also nur eins eingetragen haben.

Muss ich mich für diese Unirepetitorien anmelden oder gibt es da ne Anwesenheitsliste? oder kann ich das einfach ins Studienbuch eintragen?

--> einfach eintragen!

Andere Frage: Gibt es denn einen zwingenden Termin zur Meldung zur staatl. Pflichtfachprüfung bzw. Schwerpunktbereichsprüfung, oder kann ich mir den Meldetermin frei aussuchen, solange ich immatrikuliert bin? Kann ich mich also -solange ich eingeschrieben bin- zu meinem "Wunschtermin" melden? --> ...und wie ist in diesem Kontext §3 Abs.1 S.1 JAO zu verstehen? Läuft diese Frist des Zulassungsgesuchs "unmittelbar im Anschluss an ihr/sein Universitätsstudium, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des letzten Studiensemesters" erst dann, wenn ich mich nicht mehr zum nächsten Semester rückmelde (oder was sonst ist unter "letztes Studiensemester" zu verstehen)? Kann man dann auch einfach weiter eingeschrieben bleiben und sich so seinen Meldetermin frei aussuchen?


23.05.09 AN ALLE, DIE IM MÄRZ 2009 DIE UNIVERSITÄRE SCHWERPUNKTBEREICHSPRÜFUNG (schriftl.Teil) ABSOLVIERT HABEN:

* Bis wann rechnet ihr denn mit den Ergebnissen der Klausuren bzw. der Ladung zur mündl. Prüfung? * Ich rechne etwa 3 Wochen zw. Ladung und Prüfung, die mündl. Prüfung sollte doch eigentl. noch im Juni über die Bühne gehen? * Wer was weiß/vermutet möge sich bitte kurz hier "einreihen"...danke schonmal für euren Input!

--> ein Austausch könnte auch auf der Seite SchwerpunktBereichsPrüfung stattfinden...!

WahlFach (zuletzt geändert am 2009-05-24 08:00:43 durch anonym)