Begriffliches

Der wichtigste Fall des Trennungsprinzips betrifft das Sachenrecht und durchzieht das gesamte BGB. Es lautet:

Die Trennung gilt auch hinsichtlich der Wirksamkeit (AbstraktionsPrinzip), wobei zu beachten ist:

Bedeutung

Beliebtestes Beispiel ist der Brötchenkauf - Wer ein Brötchen kauft, schließt zwei Verträge:

Die Frage, ob schon Eigentum erlangt wurde, hat dabei vielschichtige Bedeutung - siehe dazu ausführlich beim AbstraktionsPrinzip) - so u.a., wie der (ehemalige) Eigentümer die Sache zurück erlangen kann: Bei gewechseltem Eigentum nach §812 BGB, sonst nach §985 BGB.

Weitere Verwendungen

Daneben wird noch an anderen Stellen von einem Trennungsprinzip gesprochen:


KategorieZivilRecht KategorieSachenRecht

TrennungsPrinzip (zuletzt geändert am 2009-01-27 19:05:47 durch anonym)