Strafzumessung

Bei der Strafzumessung wird das verschuldete Unrecht der Tat in ein bestimmtes, das heißt auch quantitativ messbares, Strafmaß umgesetzt. Mit der Strafzumessung wird also festgelegt, welche konkrete Strafe, also z.B. welches Maß an Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, dem Täter auferlegt wird.


KategorieStrafRecht

StrafZumessung (zuletzt geändert am 2009-02-04 06:26:39 durch RalfZosel)