Die Richter der BundesGerichte werden vom Richterwahlausschuss gewählt.

Bei den letztenh Wahlen am 11.03.2004 (dazu die Pressemitteilung vom 23.02.04 des BMJ) 18 BundesRichter gewählt (Pressemitteilung vom 11.03.04 des BMJ).

Gesetzliche Grundlage

Art. 95 II GG: Über die Berufung der Richter dieser Gerichte entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß, der aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestage gewählt werden.

Außerdem gibt es das Richterwahlgesetz (RiWG) vom 25. August 1950, gültig ab 1. Januar 1964, BGBl 1950, 368 (offenbar nicht frei online verfügbar :( )

In den Verfassungen von 11 Bundesländern sind Richterwahlausschüsse vorgesehen.


siehe auch Richter

RichterWahlAusschuss (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:41 durch anonym)