Vom JuraTrainer kam die Anregung, einmal darüber nachzudenken, ob man nicht das JuraStudium (und vermutlich auch das StaatsExamen) erheblich vereinfachen könnte, wenn man den zu lernenden Stoff über die Studiensemester hinweg sinnvoller aufteilen würde.

Im JuraRep funktioniert das üblicherweise so, dass der "examensrelevante Stoff" auf eine bestimmte Anzahl von Lerneinheiten aufgeteilt wird.

Beispiele:

So etwas könnte man nun als Grundlage nehmen und dann die Themen statt auf den Kurs auf die Semester verteilen. Das wäre zwar ansatzweise ganz interessant, geht aber nicht weit genug.

Das Problem liegt doch vor allem darin, in jedem Rechtsgebiet erst einmal einen Überblick zu gewinnen, in den man das ganze Detailwissen dann "einordnen" kann. Das wird einem in der Ausbildung aber ziemlich schwer gemacht: So kann es passieren, dass z.B. im 2. Semester Vorlesungen im SchuldR AT und SchuldR BT gleichzeitig stattfinden. Da wird einem dann mehr oder weniger aus den Brox-Lehrbüchern (mittlerweile: Brox/Walker) vorgelesen, und dann heißt es: Das müsst Ihr jetzt können. Gleichzeitig hat man z.B. eine Vorlesung im Handelsrecht, da ist es das Gleiche. Man liest sich das alles dann mal durch, kommt nicht so recht damit klar (kein Wunder), und später trifft man sich dann beim Repetitor wieder.

Das Ziel für den LernPlan ist es daher, ein Konzept zu erstellen, mit dem man den Stoff aufeinander abgestimmt lernen kann.

Das setzt m.E. folgendes voraus (Diskussion erwünscht):

Noch ein Hinweis: Ein besonderes Bedürfnis für so einen Plan besteht m.E. im ZivilRecht und im ÖffentlichesRecht . Das StrafRecht ist in seiner Systematik schon von sich aus so verständlich, dass sich die einzelnen Teilgebiete (AT, BT, StrafProzessRecht) schon ziemlich effektiv "isoliert" lernen lassen.


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LernPlan (zuletzt geändert am 2017-12-15 09:53:34 durch anonym)