Unter einem "Kommentar" verstehen Juristen ein Buch, dass Erläuterungen zu einem Gesetz gibt. Der bekannteste Kommentar dürfte der Palandt sein.

Es gibt auch "Online-Kommentare", wie z. B. diesen: http://www.omsels.info

Kommentar (zuletzt geändert am 2011-06-29 10:55:14 durch anonym)