Die GmbH & Co. KG ist eine KommanditGesellschaft, bei welcher ein persönlich und unbeschränkt haftender Gesellschafter eine GmbH ist.

Diese umständliche Konstruktion hat man sich ausgedacht, um die Vorteile einer PersonenGesellschaft zu nutzen, andererseits aber die Haftung der beteiligten natürlichen Personen auf deren Einlage zu beschränken. Ist der einzige Komplementär die GmbH, so haftet keine natürliche Person unbeschränkt.

Die GmbH & Co. KG ist der Konstruktion nach eine PersonenGesellschaft, nach überwiegender Ansicht wird hier aber von einer verselbständigten Mischform aus Personen- und KapitalGesellschaft ausgegangen. Diese Grundtypenvermischung ist mittlerweile als zulässig anerkannt.

Das anzuwendende Recht bestimmt sich nach der jeweils betroffenen Gesellschaft. In der GmbH & Co. KG steckt ja immer noch eine GmbH drin. Diese GmbH (Komplementärgesellschaft) wird wie eine GmbH behandelt, die KG (Hauptgesellschaft) wie eine KG.


KategorieGesellschaftsRecht

GmbhUndCoKg (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:59:16 durch anonym)