Geregelt im Einkommensteuergesetz sowie einer Durchführungsverordnung (aktuelle URL?)

Einkommensteuererklärung

Für die Einkommensteuererklärung gibt es ein Programm der Steuerverwaltung: ElsterFormular

EStG § 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale

(hier zum gesamten §)

(2) Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, so wird für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2) eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen. Die Vorsorgepauschale beträgt 20 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch

  1. höchstens 3.068 Euro abzüglich 16 vom Hundert des Arbeitslohns zuzüglich
  2. höchstens 1.334 Euro, soweit der Teilbetrag nach Nummer 1 überschritten wird, zuzüglich
  3. höchstens die Hälfte bis zu 667 Euro, soweit die Teilbeträge nach den Nummern 1 und 2 überschritten werden.

Hier ein bischen mathematischer:

VP0 := 0.2 B
T1  := 3068-0.16B
T2  := min(max(VP0-T1,0), 1334)
T3  := min(0.5 max(VP0-T1-T2, 0), 667)
VP  := max(min(VP0,T1),0)+T2+T3

Fragen

Welche Hälfte ist bei 3. gemeint? Hat jemand eine Beispielrechnung dafür zur Hand?

[es ist die Hälfte der Vorsorgepauschale gemeint, aber maximal 667 Euro.]

Ich verstehe das so: Für Arbeitslohn B rechnet man die Vorsorgepauschale VP wie folgt aus:

VP0 := 0.2 B
T1  := 3068-0.16B
T2  := min(max(VP0-T1,0), 1334)
T3  := min(0.5 max(VP0-T1-T2, 0), 667)
VP  := max(min(VP0,T1),0)+T2+T3

Also fuer B = 100000:

VP0 = 0.2 B = 20000
T1  = 3068-16000 = -12932
T2  = min(max(32932, 0), 1334) = 1334
T3  = min(0.5 max(31598, 0), 667) = 667
VP  = max(min(20000, -12932), 0)+1334+667 = 2001

max(bla,0) stellt sicher, dass nur positive Beträge berücksichtigt werden. In dem Beispiel hätte man sonst eine Vorsorgepauschale von -10931.


Praktisch für die Einkommensteuererklärung: Wieviele Arbeitstage gab es im Jahr X?


siehe auch SteuerRecht, KirchenSteuer

EinkommenSteuer (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:07 durch anonym)