Aus der Rubrik "Fälle, die das Leben schrieb":

K bestellt beim Online-Shop O eines bekannten Handy-Anbieters E ein mobiles Telefon T.

E schickt dieses Telefon T per Post P los; als das Päckchen bei K ankommt, bemerkt die aufmerksame K sofort, dass das Päckchen bereits geöffnet und das Handy entnommen worden ist.

K nimmt pflichtgemäß sofort Kontakt mit E auf, um dort zu hören, dass sie, K, bitte der E gegenüber eine (schriftliche) "eidesstattliche Versicherung" abgeben möge, dass sie das bestellte mobile Telefon T tatsächlich niemals erhalten habe.

Darf und kann E von K eine solche Versicherung verlangen?

EidesstattlicheVersicherung (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:32 durch anonym)