"Verschulden gegen sich selbst"

Im Sinne des § 254 BGB

Verschulden "gegen sich selbst" liegt vor, wenn die Sorgfalt außer acht gelassen wurde, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.


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DefinitionVerschuldenGegenSichSelbst (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:55:48 durch anonym)