Hinweis: Sollte jemand auf die Idee kommen, auch andere Anschlagsordnungen betrachten zu wollen, dann kann man diese Seite ja immer noch umbenennen ...


Im Gebäude 16 der Universität des Saarlandes hängt an mehreren Stellen gut sichtbar folgender Aushang (Format A3):

"Bitte beachten Sie die Aushangordnung für dieses Gebäudes. Widerrechtlich aufgehängte Plakate etc. können kostenpflichtig entfernt werden."

Darunter ist folgendes abgedruckt1:

UNIVERSITÄT DES SAARLANDES
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Der Dekan -

Saarbrücken, 12.3.1998
HRü/ALb A-V-5/A-II

Anschlagordnung für das Gebäude 16 der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Für das Aushängen bzw. Anschlagen von Informationspapieren (Mitteilungen, Anzeigen, Prospekten, Plakaten usw.) außerhalb der verglasten Aushängekästen und der Anschlagbretter der Lehrstühle und Institute (einschließlich CIP) gelten ab sofort folgende Bestimmungen:

1. Mitteilungen des Präsidenten und der Zentralen Verwaltung:

2. Fakultätsinterne Papiere:

3. Papiere von Studenten- und Mitarbeitergruppen der Fakultät:

4. Für Informationspapiere anderer Fakultäte und auswärtige Einrichtungen sowie Unternehmen ist das Schwarze Brett neben Raum 108 vorgesehen.

Die Größe der unter 3a und b sowie 4 aufgeführten Papiere soll DIN A3-Format nicht übersteigen.

6. Sonderanschläge außerhalb der Schwarzen Bretter erfordern

Einen Monat nach Genehmigung der Anschläge müssen diese durch die Verantwortlichen unaufgefordert entsorgt werden.
Für Schäden durch unsachgemäßes Anbringen haftet derjenige, der den Auftrag für das Anschlagen gegeben hat.

Im übrigen wird auf die Verfügung des Universitätspräsidenten vom 19.07.1993 verwiesen, insbesondere auf Abs. 3, der die Kostenbeteiligung für die Entsorgung regelt.

Diese Ordnung wird im Interesse aller Mitglieder der Fakultät erlassen. Ich bitte um Verständnis und Beachtung. Die beiden Hausmeister im Gebäude, Herr Norbert Winkler und Herr Heinz Schneider, sind ermächtigt, Aushänge, die dieser Ordnung widersprechen, zu beseitigen.

Univ.-Professor Dr. Helmut Rüßmann


Neben den interessanten juristischen Fragen (z.B. welchen rechtlichen Charakter hat diese Aushangordnung) ist von Interesse, welche Möglichkeiten des JuraWiki für Aushänge hat. Siehe hierzu SchwarzesBrett.


Man könnte bei der Lektüre der Aushangordnung sagen: Typisch Juristen. Wer aber den Wildwuchs im Gebäude 16 täglich sieht, wird eingestehen, dass Ordnung Not tut.


Die Verfügung ist eine einfache Verwaltungsvorschrift, keine Hochschulsatzung.

Auch bei der Ausübung des Hausrechts und der Regelung "wilder" Anschläge sind die Grundrechte (MeinungsFreiheit) zu beachten.

Warum sollte nicht auch für Verwaltungsvorschriften gelten, was für Rechtsnormen seit langer Zeit gefordert wird (siehe ARCHIVALIA)? Dass nämlich bei einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt angegeben werden muss, wie man die Erlaubnis kriegt.

  1. Hervorhebungen im Original (1)


KategorieÖffentlichesRecht

AnschlagOrdnung (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:55:49 durch anonym)