Mir ist bei der Actio libera in causa (ALIC) und dem Vollrauschtatbestand so einges nicht klar. Sagen wir mal, jemand verprügelt im Vollrausch einen anderen und wird nach § StGB:19 StGB schuldlos (er hat sich vorsätzlich besoffen um genug Mut für die Tat zu haben). Prüf ich jetzt (vorsätzliche) alic oder den Vollrauschtatbestand (§ StGB:323a StGB), oder gar beides? Gibt es überhaupt Fälle, in denen man keine alic (auch fahrlässige alic) anwenden kann und zwangsläufig auf den Vollrausch ausweichen muss?

Viele Grüße, Marcus Köller

Hallo auch ! Die ALIC ist eine problematische Rechtsfigur. Im "Kern" geht es um die Frage, wie sich die ALIC mit dem Koizidentprinzip vereinbaren lässt. Anwendbar nur bei Vorliegen einer Schuldunfähigkeit nach § 20, nicht dagegen bei verminderter Schuldfähigkeit nach § 21. Im einzelnen gilt: - Vertreten werden 3 Ansichten: Tatbestandsmodell, Ausnahmemodell, generelle Ablehnung der ALIC - Es ist richtig das der BGH (folgt Tatbestandsmodell) bei Straßenverkehrsdelikten die ALIC nicht mehr anwendet. Das kann auch zu komischen Ergebnissen führen: wenn der Täter sich z. B. mit den notwendigen Doppelvorsatz betrinkt um z. B. 316 zu begehen, es aber zur Tat nicht kommt, dann müsste man wegen der Vorverlagerung der Tatbestandshandlung (nach dieser Ansicht) konsequenterweise einen Versuch der Tat annehmen (findet sich in der Lit unter dem Stichwort "sich betrinken als Versuch") - Hauptkritik am Ausnahmemodell: es weist Probleme mit dem Koizidentprinzip auf, daher wird Widerspruch zu 103 II GG gesehen. - Im Fall des § 20 ist die ALIC ansonsten bei Anhaltspunkten immer anzusprechen. Es ist korrekt, dass die ALIC generell abgelehnt werden kann. Das führt dann immer zu § 323a). Meiner Meinung nach ist das in einer Klausur die sicherste, weil eindeutigste und kürzeste Lösung. Sehr Interessant!


siehe auch StrafRechtAllgemeinerTeil


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Hallo,

wie baut man das denn dann schematisch auf, wenn es zur Rauschtat nicht kommt, man unmittelbares ANsetzen verneinen muss? Wie kommt man dann auf die ALIC? Weil dadurch würde man den Versuch durch zB. die eingeschränkte Vorverlagerungstheorie auf das Betrinken beziehen, und man hätte doch einen Versuch. Nur WIE baut man das denn auf? Schreibe gerade an meiner HA und weiß da nicht weiter!

Elisabeth W.


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ActioLiberaInCausa (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:54:40 durch anonym)