Seit dem 01.01.2001 gestattet § 128a ZPO die "Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung".

Wie Berlin Online am 28.08.03 berichtete, erprobt das FG Brandenburg diese Form der Prozesse, um Kosten zu sparen. Auch das Amtsgericht Hamburg (Mitte) suchte im Rahmen eines Projekts nach "sinnvollen Lösungen", um auch diese Möglichkeiten nutzen zu können.

OffeneFrage: Wie hat sich das denn in den letzten Jahren weiterentwickelt?


siehe auch VideoÜberwachung


KategorieZivilProzessRecht

VideoVerhandlung (zuletzt geändert am 2008-11-18 05:40:19 durch RalfZosel)