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Unter dem Stichwort "Online-Scheidung" oder "Internet-Scheidung" gibt es inzwischen zahlreiche Angebote. Die Besonderheit gegenüber einer "herkömmlichen" EheScheidung besteht darin, dass die Kontaktanbahnung und auch ein Teil des Papierkrams über Internet abgewickelt werden, z. B.

Die "unabhängige Plattform für Scheidungsrecht" scheidungsfix.de bietet ein Online Scheidunganstragsformular für Rechtsanwälte zur Einbindung auf der Kanzlei-Homepage an.

Zur Berechnung der Kosten des Ehescheidungsverfahren kann nicht auf die herkömmlichen online Prozesskostenrechner zurückgegriffen werden, da bei der Scheidung lediglich 2 Gerichtskosten anfallen statt 3. Es gibt zwischenzeitlich eine Vielzahl an speziellen Kostenrechnern für die Berechnung der Kosten eines Ehescheidungsverfahrens. Achten sollte der Benutzer allerdings darauf, dass auch Angaben zum Vermögen der Ehegatten sowie die Anzahl der Rentenversorgungen bei der Eingabe abgefragt werden. Gem. § 43 FamGKG sind auch die Vermögensverhältnisse der Ehegatten zu berücksichtigen. Werden diese nicht bei der Berechnung abgefragt, erhält der Nutzer ein verfälschtes Ergebnis.

Benötige ich für eine Scheidung einen Rechtsanwalt?

Für die Einreichung einer Scheidung ist ein Rechtsanwalt erforderlich (Anwaltszwang).

Oft wird gesagt, dass beide Parteien einen Anwalt sich teilen können. Das ist falsch. Ein Anwalt vertritt stets nur eine Partei, die andere schließt sich an. Das ist ist nur in Fällen möglich, wenn

keinerlei Probleme bestehen (einvernehmliche Scheidung).

Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung für den Rechtsanwalt?

Die Kosten einer Scheidung sind abhängig vom Streitwert.

Dieser berechnet sich aus dem Nettoeinkommen beider Eheleute und wird mit 3 mulitpliziert. Hat der Mann z.B. ein Nettoeinkommen von 5.000 EUR, die Frau von 3.000 EUR,

beträgt der Streitwert 5.000 EUR+3.000 EUR = 8.000 EUR * 3 = 24.000 EUR.

Der Streitwert erhöht sich, sofern ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Das ist dann der Fall, wenn die Parteien inklusive Trennungszeit mehr als 3 Jahre verheiratet sind und/oder diesen

nicht per notariellen Vertrag ausgeschlossen haben.

Dabei wird jedes Anrecht mit 10% des obig genannten dreifachen Nettoeinkommens berechnet.

Einige Gerichte berechnen den Streitwert auch, wenn sie nur feststellen, dass kein (!) Versorgungsausgleich stattfindet.

Links zu Scheidungskosten und Scheidungskostenrechnern im Internet:

Einige Domains sind bereits registriert, ohne dass sie bereits einschlägig benutzt werden bzw. sind wieder offline:

Kritik

Hier sammeln wir kritische Stimmen zur Online-Scheidung:

Dagegen Scheidungs-Blog.


siehe auch OnlineMediation


KategorieFamilienRecht KategorieZivilRecht

OnlineScheidung (zuletzt geändert am 2017-04-19 09:03:12 durch MarcMueller)